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Konzepte und Kriterien

Rentenbeiträge steigen, Rentenzahlbeträge sinken

17. September 2015 - Jüngere Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen im Verhältnis zu ihren Einzahlungen weniger Altersrente heraus als ältere Versicherte. Die sinkende Verzinsung der Rentenbeiträge ist Folge der Demografie und der Rentenreformen.

Wie sich die Verzinsung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Laufe der Zeit verändert hat, war Gegenstand einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (www.dwi.de). Eine Untersuchung für die Geburtsjahrgänge 1935 bis 1945 zeigt: Jüngere Jahrgänge haben mehr in die Rentenversicherung einzahlen müssen, erhalten jedoch weniger an Altersrente. Die sogenannte inflationsbereinigte Verzinsung der Rentenbeiträge, also die Differenz zwischen dem Kapitalwert der Rentenbeiträge und dem Kapitalwert der Rentenauszahlungen, sinkt der Studie zufolge bei den Altersrenten für Männer über die untersuchten Jahrgänge von 2,4 auf 1,2 Prozent und für Frauen von 5,2 auf 3,7 Prozent – bei Frauen ist die Verzinsung dabei aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung grundsätzlich größer als bei Männern.

„Die Altersrente für ältere Jahrgänge fällt großzügiger aus als für jüngere, damit ist die Verzinsung über die Zeit gefallen“, sagt Holger Lüthen (Foto: FU Berlin), wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin (www.fu-berlin.de) und in der Abteilung Staat des DIW Berlin. Freilich kann man, wie Lüthen auch betont, die gesetzliche Rentenversicherung nicht auf einen Ansparprozess für das Alter reduzieren, sondern muss auch die Versicherungsfunktion berücksichtigen. Besonders deutlich wird diese bei der Erwerbsminderungsrente, also Frührenten: Diese bietet mit rund drei Prozent für Männer und fünf Prozent für Frauen eine größere Verzinsung, für die sich zudem kein deutlicher Trend nach unten abzeichnet. „Unsere alternde Gesellschaft und Reformen werden sich wohl oder übel zumindest teilweise in einer sinkenden Verzinsung der Rentenbeiträge niederschlagen“, so Lüthen.

Rentenbeiträge stark gestiegen
Eine solche Reform hat die Bundesregierung im Jahr 1992 umgesetzt: Seitdem müssen Rentnerinnen und Rentner dauerhafte Abschläge bei einem vorzeitigen Wechsel in den Ruhestand hinnehmen. Die DIW-Berechnungen (nebenstehende DIW-Grafik zum Vergrößern bitte anklicken) ergeben, dass diese Reform für maximal 20 Prozent der rückläufigen Verzinsungen der Rentenbeiträge bei Männern und für 30 Prozent des Trends bei Frauen verantwortlich ist. Größer ist der Einfluss von Renten und Beiträgen: Frauen und Männer des Jahrgangs 1945 bekommen zwar nur etwas weniger Rente als Frauen und Männer des Jahrgangs 1935 – sie haben aber deutlich höhere Rentenbeiträge gezahlt: Männer 30 Prozent mehr (199.000 Euro statt 152.000 Euro) und Frauen 40 Prozent mehr (68.000 Euro statt 48.000 Euro). Der Grund: Die Beitragssätze und die maximal einzuzahlenden Beträge sind im Laufe der Jahre deutlich gestiegen. Mussten Beschäftigte im Jahr 1949 nur zehn Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens oder maximal 1.410 Euro pro Monat in die Rentenversicherung einzahlen, waren es im Jahr 2009 19,9 Prozent oder maximal 11.172 Euro monatlich.

Rentenversicherung ist keine Sparbüchse
Der DIW-Wissenschaftler Lüthen unterstreicht: „Die gesetzliche Rente ist keine Sparbüchse, sondern eine Versicherung. Die Verzinsung der Rentenbeiträge darf allerdings nicht zu klein werden“, betont er. „Andernfalls droht die Rentenversicherung an Attraktivität zu verlieren, zudem würde für die Versicherten das Risiko, im Alter arm zu sein, immer weiter steigen.“ Im Zuge des demografischen Wandels und folglich auch künftig anstehender Rentenreformen sei es daher wichtig, die Auswirkungen solcher Reformen zuverlässig berechnen zu können. Lüthen spricht sich dafür aus, für entsprechende Untersuchungen künftig grundsätzlich – wie im Falle seiner Studie – auch reale Lebensläufe heranzuziehen statt ausschließlich stilisierte Biografien, die die gesamte Bevölkerung repräsentieren sollen, dies aber nur unzureichend können. So ließe sich die Aussagekraft von Vorausberechnungen erhöhen.

Gesetzliche Rente besser als private
Praktisch spielt die Frage der „Verzinsung“ in der gesetzlichen Rente unter anderem eine Rolle, wenn Versicherte vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters die Rente in Anspruch nehmen aber die dabei anfallenden Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat kompensieren möchten. Dies ist durch Einzahlungen in die gesetzliche Rente möglich. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld und angesichts der niedrigen Renditen bei privaten Rentenversicherungen und andere sichere Sparformen dürften Sondereinzahlungen in die gesetzliche Rente zur Vermeidung von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug immer noch das bessere Geschäft sein. (hp / www.bocquel-news.de)

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