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Konzepte und Kriterien

Reise-Versicherungsverkauf im Reisebüro zulässig?

30. November 2015 - Zufriedene Mienen beim Deutschen ReiseVerband. Die vom EU-Parlament vergangene Woche verabschiedete Versicherungsvermittlerrichtlinie berücksichtigt die Belange von Reisebüros. Demnach soll dort der Reise-Versicherungsverkauf ohne Zertifizierung weiterhin möglich sein.

Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament der Europäischen Union (EU) ist die neue Versicherungsvermittlerrichtlinie vergangene Woche vom EU-Parlament verabschiedet worden. Der parlamentarische Berichterstatter, Dr. Werner Langen, stellte den erzielten Kompromiss vor, der speziell dem Deutschen ReiseVerband (www.drv.de) entgegenkommt.

Der Beratungsprozess sei lang und zäh gewesen, heißt es. Zudem hätten die diversen Vorstöße von Kommission und Parlament, gerade in Bezug auf die Gestaltung des Ausnahmebereichs und des Schwellenwerts, für große Beunruhigung unter den betroffenen Berufsgruppen gesorgt. Es sei lange Zeit fraglich gewesen, ob Reisebüros überhaupt noch Reiseversicherungen würden verkaufen können. Das Ziel des DRV, die bisherige pragmatische Regelung mit einem Sockelfreibetrag zu halten, war angesichts der Entwicklungen deutlich in Frage gestellt worden.

Der Schwellenwert, bis zu dem Reiseversicherungen ohne Berücksichtigung der Auflagen der Versicherungsvermittlerrichtlinie vertrieben werden können, liegt jetzt für eine Vertragslaufzeit von unter drei Monaten pauschal bei 200 Euro pro Person. Nach dem dritten Monat entwickelt sich der Grenzwert dynamisch, das heißt, dass er pro Tag Vertragslaufzeit um 1,64 Euro ansteigt. Das führt dazu, dass Jahresverträge nun 598,60 Euro betragen dürfen, ohne in den Anwendungsbereich der Richtlinie zu geraten. Damit wird die bisherige Grenze von 500 Euro deutlich überschritten, was von Seiten des Reisevertriebs und Versicherungsbranche gleichermaßen begrüßt wird.

„Der nun gefundene Kompromiss entspricht zwar nicht in allen Teilen dem ursprünglichen Wunsch der Reisebranche, doch wir können damit gut leben“, sagt Norbert Fiebig (Foto: DRV), Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) klar. „Insgesamt trägt der Kompromiss den Interessen der Branche und der Verbraucher gleichermaßen Rechnung. Wir sind froh, dass wir weitere Beschränkungen für die Branche verhindern konnten und der Versicherungsverkauf im Reisebüro damit weiterhin gewährleistet ist.“

Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht
Mit der Verabschiedung durch das Parlament kann die Richtlinie nun voraussichtlich bis Ende 2015 in Kraft treten. Im kommenden Jahr wird sich der Deutsche Bundestag entsprechend mit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht befassen müssen. Die EU lässt den Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit für die entsprechende Implementierung.

Bis dahin muss der Bundestag geregelt haben, welche konkreten Anforderungen er an den Vertrieb höherpreisiger Reiseversicherungen (oberhalb des Schwellenwerts) stellt. Dies betrifft dann vor allem die Fragen der Registrierung von Vermittlern sowie Qualitätssicherung im Vertrieb und Aspekte der Qualifizierung von Fachkräften.

Der DRV steht eigenen Angaben zufolge in diesem Zusammenhang im engen Dialog mit dem zuständigen Ministerium und wird sich dafür einsetzen, dass die Anforderungen an den Vertrieb angemessen ausfallen. Der DRV wird auch gegenüber dem Bundestag deutlich machen, dass sowohl Reisebüros als auch Urlauber davon profitieren, wenn Reise und Reiseversicherung auch künftig aus einer Hand erworben werden können. (-el / www.bocquel-news.de)

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