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Konzepte und Kriterien

Prüfungsberichte zum Verhaltenkodex vorgelegt

7. Mai 2015 - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat die Prüfungsberichte zum Verhaltenskodex für den Vertrieb veröffentlicht. Die Branche bezeichnet die Prüfung der Vertriebsprozesse durch unabhängige Dritte als Meilenstein für die Transparenz.

Beim Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (www.gdv.de) handelt es sich um ein Regelwerk für Mindeststandards für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Versicherungsprodukten. Versicherungsunternehmen können ihn auf freiwilliger Basis akzeptieren. Bisher haben mehr als 150 Versicherer den Kodex akzeptiert und umgesetzt. Wer dies bereits im Jahr 2013 tat, musste die Prüfung seiner Vertriebsprozesse durch unabhängige Dritte – ein Wirtschaftsprüfungsinstitut – bis zum 30. April 2015 vorlegen. Diese Prüfungsberichte hat der GDV jetzt publiziert. Versicherer, die dem Kodex erst im Jahr 2014 beigetreten sind, haben Zeit bis zum 20. April 2016.

Verhaltenskodex des GDV für den Vertrieb von Versicherungsprodukten
1. Klare und verständliche Versicherungsprodukte - Angaben über mögliche zukünftige
Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren;
2. Das Kundenbedürfnis steht im Mittelpunkt bei der Beratung und Vermittlung;
3. Die Versicherungsunternehmen geben sich für ihre Mitarbeiter und Vermittler Compliance-Vorschriften;
4. Beratungsdokumentation bei Vertragsabschluss;
5. Beratung des Kunden auch nach Vertragsschluss;
6. Bei Abwerbungen beziehungsweise Umdeckungen von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten;
7. Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden;
8. Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation;
9. Zusatzvergütungen für Versicherungsmakler dürfen Kundeninteressen nicht beeinträchtigen;
10. Hinweis auf das bestehende Ombudsmannsystem für Versicherungen;
11: Der Kodex ist für beitretende Versicherer und ihre Vertriebspartner verbindlich, die Einhaltung wird von unabhängigen Dritten evaluiert.

(Details unter http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2012/11/GDV-Verhaltenskodex-Vertrieb-2012n.pdf)

Vertriebskodex als „Motor der Veränderung“
„Ich freue mich, dass wir diesen Meilenstein erreicht haben“, sagte GDV-Präsident Alexander Erdland (Foto: GDV). Der Vertriebskodex sei ein Motor der Veränderung für die Unternehmen und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Qualität in der Kundenberatung. Durch die externe Prüfung habe die freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungsunternehmen eine neue Qualitätsstufe erreicht, sagte Erdland. Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Verhaltenskodex sei in vielen Fällen mit einem weitreichenden Wandel innerhalb der Unternehmensorganisation verbunden gewesen. Dies habe erhebliche Ressourcen gebunden. „Es ist daher besonders erfreulich, dass nahezu alle im Jahr 2013 beigetretenen Versicherungsunternehmen ihren Prüfungsbericht fristgerecht zum 30. April 2015 vorlegen konnten“, sagte der GDV-Präsident.  

Keine Hinweise auf Vertriebsqualität
Interessenten können unter http://www.gdv.de/2015/04/verhaltenskodex-fuer-den-vertrieb/ eine Liste der beigetretenen Versicherungsunternehmen einsehen. Dort sind auch die Prüfungsberichte veröffentlicht. Wer allerdings glaubt, anhand der Prüfungsberichte Hinweise über die Qualität der Vertriebe der einzelnen Untenehmen zu erhalten, wird enttäuscht sein. Die Prüfer stellten lediglich fest, ob der Vertriebskodex im Unternehmen eingeführt und im Prüfungszeitraum wirksam war, das heißt, ob die im Unternehmen getroffenen Maßnahmen geeignet waren, den Kodex umzusetzen. Ergebnisse dieser Umsetzung werden nicht dokumentiert. Prüfungshandlungen bei externen Vertrieben wurden nicht vorgenommen. (hp / www.bocquel-news.de)

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