logo
logo

Namen und Nachrichten

Produktinformationsstelle Altersvorsorge gegründet

19. Oktober 2015 - Neuerdings gibt es eine „Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH“ (PIA), die in Kaiserslautern domiziliert. Sie spielt bei der Normierung der seit 2008 in der Assekuranz obligatorischen Produktinformationsblätter eine wesentliche Rolle und nahm bereits ihre Arbeit auf.

Das Produktinformationsblatt, das als Formalie von der EU in der VVG-Informationspflichtverordnung verankerten Vorschrift seit 1. Juli 2008 hierzulande obligatorisch ist, soll gesetzlich normiert werden. Dazu gründete jetzt die Fraunhofer-Gesellschaft in Kaiserslautern eine „Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH“ (PIA), die bereits ihre Arbeit aufnahm. Das Bundesministerium der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) überträgt der neuen Produktinformationsstelle Aufgaben zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei steuerlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten („Riester-Rente“ und „Basis-Rente“).

In der Praxis wird die PIA Aufbau und Inhalte der in der Assekuranz obligatorischen Produktinformationsblätter sichten, denn Anbieter von Basis- und Riester-Renten müssen ab 1. Januar 2017 ein einheitliches Produktinformationsblatt verwenden. Inhaltlich müssen die Versicherer denn verbindlich ihre Kunden in einheitlicher Form über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Altersvorsorge-Produkte informieren. Damit sollen Verbraucher die verschiedenen Angebote im Hinblick auf Chancen und Risiken, Garantien und Kosten besser vergleichen können. Dazu normiert werden müssen künftig bestimmte Kosten- und Renditekennziffern, die über sämtliche Produktgruppen und -kategorien einheitlich ermittelt werden.

Die PIA werde die angebotenen Altersvorsorgeprodukte in Chancen-Risiko-Klassen einordnen, heißt es. Die Einordnung soll auf Basis von Wahrscheinlichkeitsrechnungen produkt- und tarifspezifisch vorgenommen werden. Dafür wird das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) in Kaiserslautern mathematische Simulationsverfahren für die PIA erarbeiten und einsetzen.

Darüber hinaus soll die PIA eine Methodik zur Berechnung der Effektivkosten vorgeben, die von allen Anbietern dieser Produkte einheitlich anzuwenden ist. Diese drückt in einem Prozentsatz aus, wie sich die Gesamtkosten langfristig auf die Rendite des Produkts auswirken.

Mit der Beauftragung der Fraunhofer-Gesellschaft werden die Aufgaben einem unabhängigen, wissenschaftlichen Institut übertragen. Dies wird als ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem für den Verbraucher sehr vielfältigen und komplexen Markt der geförderten Altersvorsorge gewertet. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.