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Konzepte und Kriterien

Pro und Kontra zur BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler

29. Mai 2020 - Der Finanz-Ausschuss des Bundestages ließ jetzt im Rahmen seiner Beratung zur geplanten Aufsichtsübertragung über die 34f-Vermittler auch die Branchenvertreter und Experten zu Wort kommen. Der geplante Gesetz-Entwurf ist umstritten. Deshalb ließ man Kritiker und überzeugte Befürworter zu Wort kommen.

Die Aufsichtsübertragung über die 34f-Vermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin (www.bafin.de) lässt die Wellen hochschlagen. In einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages machten sich die Vertreter von Branchenverbänden und Experten Luft zum Pro und Kontra des vorliegenden Gesetzesentwurfs.

Danach sieht die Bundesregierung vor, sowohl Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO) als auch Honorar-Finanzberater (Erlaubnis nach §34h GewO) unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. Derzeit ist die Aufsichtsstruktur zwischen den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Einige Bundesländer haben die Aufsicht bei den Gewerbeämtern angesiedelt, andere lassen sie von den örtlichen IHK ausführen. Die FDP-Fraktion hat dazu einen Gegenentwurf formuliert, der die zentralisierte Aufsicht bei der BaFin ablehnt.

Bei der Anhörung im Finanzausschuss kamen verschiedene Positionen zu Wort. Zu den Gegnern des Gesetzentwurfs zählten dabei der BDV Bundesverband Deutscher Vermögensberater (www.bdv.de), der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (www.bundesverband-finanzdienstleistung.de) sowie der VOTUM Verband (www.votum-verband.de). Selbst der DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammertag (www.dihk.de) und Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund.

Es kristallisierte sich heraus, dass zu den Befürwortern des Gesetzentwurfs die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der Rechtsanwalt Peter Mattil und Prof. Dr. Lars Klöhn von der Humboldt Universität Berlin zählen.

Aufsichtsqualität könnte ins Negative abdriften
Prof. Beenken ging in seiner Stellungnahme davon aus, dass sich die Aufsichtsqualität bei einem Wechsel zur BaFin in der Breite verschlechtern könnte, da nur noch anlassbezogene sowie stichprobenartige Prüfungen im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen seien.

Der BDV bemängelte, dass die Rolle der Wirtschaftsprüfer im Gesetzesentwurf keine Beachtung erfuhr. Diese prüfen aktuell die vom Gesetzesvorhaben betroffenen Vermittler vor Ort und legen den Gewerbeämtern beziehungsweise IHK anschließend den Prüfbericht zur Beurteilung vor. Nach Ansicht des BDV stelle sich die Frage, inwiefern eine zentrale Bundesbehörde die laufende Aufsicht besser wahrnehmen könne als Wirtschaftsprüfer, die unmittelbar vor Ort seien.

Kostensteigerung möglich
Der Votum Verband führte eine eventuelle Kostensteigerung ins Feld. Die bisherige dezentrale Aufsicht habe sich bewährt, so dass keine Gründe bestehen, diese bewährte Aufsichtsstruktur grundlegend zu verändern. Ein solcher Schritt habe lediglich massive Kostensteigerungen zur Folge und sei laut Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates vonseiten der Bundesregierung auch nicht ausreichend begründet. Ähnlich äußerten sich DIHK und AfW.

Befürworter des Aufsichtswechsels
Die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, die 2020 federführend vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) vertreten werden, äußerten sich laut einer Veröffentlichung im Branchenmagazin AssCompact (www.asscompact.de) wohlwollend über den Gesetzesentwurf. Ihrer Ansicht nach könnte weder die Komplexität, noch der Umfang eines vornehmlich europäisch geprägten Kapitalmarktrechts mit einer dezentralen Aufsichtsstruktur bewältigt werden. Der vzbv begrüßte, dass es zukünftig einen einheitlichen Ansprechpartner für Verbraucher gebe.

Finanzmärkte werden komplexer und erfordern neue Aufsicht
Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt, Peter Mattil, griff ein Argument der Gegner des Gesetzentwurfs auf und machte deutlich, dass der Aufsichtswechsel nicht als Strafmaßnahme für Skandale missinterpretiert werden dürfe. Vielmehr handele es sich um eine Anpassung an die Gegebenheiten und Erfordernisse der Finanzmärkte, die eben nicht örtlich, sondern national bzw. international angegangen werden müssten. Prof. Klöhn von der Humboldt-Universität Berlin rechnet damit, dass sich die aktuell intransparente Aufsicht durch die IHK und Gewerbeämter im Zuge der Aufsichtsübertragung verbessern werde.

Gesetzgebung erfolgt im Eilverfahren
Am 17. Juni 2020 soll nun die abschließende Beratung des als besonders eilbedürftig gekennzeichneten Gesetzesvorhabens im Finanzausschuss des Bundestages stattfinden. Und dann - zwei Tage später - soll bereits die Schlussabstimmung des Gesetzes erfolgen. Der Bundesrat könnte anschließend noch Einspruch erheben, kann aber vom Bundestag überstimmt werden, da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Die BaFin soll die Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater im Januar 2021 übernehmen. (-el / www.bocquel-news.de

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