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Privathaftpflicht besser mit Gefälligkeitenschutz

23. Juni 2016 - Viele Versicherte wissen nicht, dass nicht jede private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden haftet, die bei Gefälligkeitshandlungen entstehen. Wer Freundschaften nicht gefährden will, sollte darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung entsprechenden Schutz bietet.

Dem besten Kumpel beim Umzug geholfen oder beim Nachbarn während des Urlaubs die Blumen gegossen: Wer erweist sie nicht, die kleinen Freundschaftsdienste? Schließlich hilft man gern. Solche Alltagsgefälligkeiten können allerdings unverhofft zum Problem werden und selbst beste Freundschaften beziehungsweise Nachbarschaftsbeziehungen auf eine harte Probe stellen. Darauf weist die Cosmos Direktversicherung (www.cosmosdirekt.de) aus dem Generali-Konzern (www.generali.de) hin. 

Wenn beispielsweise bei der gut gemeinten Umzugshilfe etwas zu Bruch geht oder beim Blumengießen ein Wasserschaden entsteht, stelle sich schnell die Frage: Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen? Wer sich als Verursacher des Schadens auf seine private Haftpflichtversicherung verlässt, könnte unter Umständen enttäuscht werden.  Der Schutz vor Gefälligkeitsschäden ist nämlich nicht in jedem Vertrag enthalten, warnt die Cosmos Direkt. Zwar schütze in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung, indem sie den unberechtigten Schadenersatzanspruch ablehnt und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzt; dem Freundschafts- oder Nachbarschaftsverhältnis würde dies jedoch sicher nicht guttun. „Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, sollte von Zeit zu Zeit einen prüfenden Blick auf die Leistungsmerkmale seiner Police werfen", rät Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt. „Neue Tarifgenerationen haben oft einen erweiterten Leistungsumfang und bieten damit eine bessere Absicherung. Ein Wechsel in einen neuen Tarif kann sich für Versicherte daher lohnen."

Viele Deckungserweiterungen in der privaten Haftpflichtversicherung
Die Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden ist nur eine der Deckungserweiterungen, mit denen die Haftpflichtversicherer im Wettbewerb zu punkten versuchen. Weitere sind die Deckung für den Verlust fremder Schlüssel und die Absicherung von Schäden durch deliktunfähige Personen. Bei der üblichen Mitversicherung von Mietsachschäden spielt die Deckung an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen nicht nur von Hotels, Pensionen oder Feriehäusern, sondern auch in Krankenhäusern, Kur- und Reha-Klinken eine zunehmende Rolle. Viele Neuerungen beim Haftpflichtschutz gehen auf die technische Entwicklung zurück. So sind für Hausbesitzer möglicherweise Tarife interessant, die auch Fotovoltaikanlagen versichern. Gedeckt sind dabei Schäden, die mit der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Stromnetz zusammenhängen. Zum modernen Haftpflichtschutz gehört auch die Versicherung von Schäden, die aufgrund des elektronischen Datenaustausches im Ausland entstehen. Auch der Schutz bei Schäden durch privat genutzte Drohnen ist im Einzelfall möglich. (hp / www.bocquel-news.de)

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