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Pokémon Go - wer haftet bei Schäden und Unfällen?

21. Juli 2016 - Die Spiele App „Pokémon Go“ lockt Millionen auf die Straße, um putzige Monster zu fangen. Doch weil die Spieler auf ihr Handy starren, hat Pokémon Go schon mehrere Unfälle verursacht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klärt nun auf, wer im Schadensfall haftet.

Pokémon war in den Neunzigern ein beliebtes Videospiel, jetzt erlebt es auf dem Smartphone ein Revival. „Pokémon Go“ war schon nach nur 24 Stunden die am meisten heruntergeladene App und ist so beliebt, dass die Server unter der Last der Anfragen zusammen brechen. Im Spiel fängt man auf dem Bildschirm des Handys virtuelle Monster in der realen Welt ein. So tauchen die Gestalten überraschend auf den Frühstückstisch, auf der Straße oder an der Bushaltestelle auf - Technologien wie GPS und Augumented Reality sei Dank.

Das Spiel hat hohen Suchtfaktor. Spieler legen weite Strecken zu Fuß zurück, um ihre Monster zu fangen und zu trainieren. Ein Computerspiel also, das die Spieler dazu bringt, vor die Tür zu gehen. Da aber die Pokémons nur auf dem Bildschirm sichtbar sind und die Spieler dauerhaft auf ihr Handy schauen, kam es schon durch unachtsame Nutzer zu Unfällen. Auffahrunfälle, Totalschaden und Hausfriedensbruch.

So prallte ein 28-jähriger Mann mit seinem Auto in Auburn im US-Bundesstaat New York gegen einen Baum, als er versuchte im Auto ein Pokémon zu fangen. Auch mehrere Auffahrunfälle wurden schon durch Pokémon Go spielenden Fahrer verursacht. - Eine Jugendliche aus Pennsylvania wurde von einem Auto angefahren, weil sie auf ihrem Handy nach Pokémon suchte. Der ADAC e.V. (www.adac.de) warnt, dass gerade Kinder beim Pokémon Go spielen vergessen, auf die Umgebung zu achten. Und in Deutschland? Hier werden immer wieder private Grundstücke betreten, um ein Monster einzufangen - kein Kavaliersdelikt.

Auto- oder Fahrradfahrer, die während der Fahrt „Pokémon Go“ spielen und dabei ihr Smartphone in der Hand halten, tun Verbotenes. In diesem Fall gilt das Verbot der Handynutzung am Steuer (§23 Abs.1 StVO). Das Bußgeld beträgt für Autofahrer 60 Euro, und es gibt einen Punkt in Flensburg. Radfahrer müssen mit 25 Euro Verwarnungsgeld rechnen.

Wer geistesabwesend spielt, träg Mitschuld
Angesicht der realen Gefahr, die von dem virtuellem Spiel ausgeht, erklärte der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (www.gdv.de) kurz nach der Veröffentlichung des Spiels, welche Schäden von einer Versicherung abgedeckt werden:

  • Verletzungen durchs Spielen: Wenn ein schwerer Unfall zu gesundheitlichen oder finanziellen Folgen führt, greift die private Unfallversicherung. In der Regel sei man auch beim Spielen auf dem Smartphone versichert, erläutert der GDV. Es spiele auch grundsätzlich keine Rolle, ob man beim Spielen leichtsinnig oder gar leicht oder grob fahrlässig gehandelt habe.

Es gibt aber noch die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers, dessen Fahrzeug einen Spieler erfasst. Grundsätzlich zahlt diese Versicherung bei einem Verkehrsunfall mit einem Fußgänger. Doch: Ist der Passant etwa geistesabwesend und ins Spiel versunken über die Straße gegangen, kann er unter Umständen eine Mitschuld am Unfall tragen - was die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung mindern würde.

  • Schäden durchs Spielen: Wer ins Spiel versunken einen Schaden verursacht - ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit – kann durch seine private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Sie greift aber nicht, wenn der Schaden vorsätzlich angerichtet wird.

Tipps zur Monsterjagd ohne juristische Zwischenfälle
Für eine Monsterjagd ohne juristische Zwischenfälle gibt der Rechtsschutzversicherer Advocard (www.advocard.de) Tipps: Nachdem seit vergangener Woche Horden von Menschen jeden Alters mit blau angeleuchteten Gesichtern durch Straßen, Parks und Gebäude auf der Jagd nach kleinen Monstern und dem nächsten Level pilgern (Foto: M. Loth), sollten die ambitionierten Pokémon-Trainer jedoch einige Punkte beachten, damit die Monsterjagd nicht im Rechtsstreit endet.

„Grundsätzlich ist man bei Privatangelegenheiten in der Arbeitszeit auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. In einigen Fällen kann es richtig heikel werden. Nämlich dann, wenn man beispielsweise Bilder vom Monster auf der PC-Tastatur am Schreibtisch macht und damit möglicherweise die Geheimhaltungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt. Oder wenn man das Firmenhandy mit sensiblen Informationen zur Monsterjagd nutzt – denn die Datenschutzbestimmungen der App sind sicher nicht im Sinne vieler Unternehmen“, sagt Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei Advocard.

Hausfriedensbruch bei der Jagd nach Pokémons
„So sehr das Spiel auch dazu animiert, frei über Stock und Stein zu klettern – das unbefugte Betreten von Privatgelände ist Hausfriedensbruch. Egal wie anziehend ein Monster auf dem Fensterbrett des Nachbarn also wirkt – Gärten, Auffahrten und Wege zur Haustür sollten nicht unbefugt betreten werden, sonst kann es Ärger geben“, ergänzt die Rechtsexpertin.

Monsterjagd im Klassenzimmer
Weiter verweist Anja-Mareen Decker darauf, dass in der Schule eine Horde pubertierender Achtklässler im Zaum zu halten, an sich schon eine Herausforderung ist. Handelt es sich dazu noch um junge Pokémon-Trainer, wird der Unterricht zur Aufgabe der besonderen Art. Doch Lehrer dürfen aufatmen, denn es ist ihnen erlaubt, Handys im Unterricht einzusammeln – Handyjagd statt Monsterjagd sozusagen. Sie setzen damit lediglich die Hausordnung der Schule durch, in der heutzutage die Handynutzung während des Unterrichtes meist untersagt wird. Sie müssen die Geräte allerdings am Ende des Schultages zurückgeben.

Eltern zahlen für ihre Kinder
„Die Pokemon-App an sich ist zwar kostenlos, neue Pokébälle, Lockmodule oder Brutkästen können jedoch teuer werden – 100 Euro sind da schnell erreicht. Auch wenn das Kind die Einkäufe ohne Zustimmung der Eltern getätigt hat, kann es schwierig werden, das Geld zurück zu bekommen“, warnt die Leiterin der Advocard-Rechtsabteilung.

Übrigens: Pokémon Go ist die erfolgreichste App aller Zeiten und generiert dem Hersteller minütlich tausende Dollar. (ml / www.bocquel-news.de)

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