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Pflichtversicherungsgrenze: Hürde zur PKV steigt erneut

8. September 2016 - Die Sozialversicherungsrechengrößen für 2017 wurden jetzt bekannt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt erneut – ebenso wie die Pflichtversicherungsmarke für gesetzliche Krankenkassen. Für einen besseren Durchblick sorgt ein neues E-Book bei kvzentrale.com.

Noch muss die Bundesregierung die neuen Sozialversicherungsrechengrößen 2017 endgültig absegnen, und auch der Bundesrat muss anschließend zustimmen, doch schon heute ist sicher, dass sich die Mindestbeitragsbemessungs-Grundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr auf 2.975 Euro pro Monat (2016: 2.905 Euro/Monat) erhöhen. Wie es im Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) heißt, steigt die Bezugsgröße (Ost – das heißt: in den neuen Bundesländern) auf 2.660 Euro pro Monat (2016: 2.520 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.350 Euro/Monat (2016: 6.200 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf 5.700 Euro/Monat (2016: 5.400 Euro/Monat).

Die Rechengrößen der Sozialversicherungsgrößen 2017 beziehen sich neben der gesetzen Renten- und Krankenversicherung auch auf die Pflegepflichtversicherung (siehe nebenstehende BMAS-Tabelle - zum Vergrößern bitte anklicken).

Letztendlich wird nächstes Jahr damit die Hürde für angestellte Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, nochmals höher geschraubt. 2017 muss ihr Jahreseinkommen mindestens 57.600 Euro betragen, wenn sie sich privat krankenversichern wollen. Dieses Jahr liegt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze noch bei 56.250 Euro.

Der PKV Verband der privaten Krankenversicherung (www.pkv.) kritisiert seit langem, dass der Gesetzgeber so das Potenzial möglicher Neukunden für die PKV empfindlich beschneidet. Jedes Jahr wird der Kreis der Angestellten kleiner, die bei entsprechendem Verdienst in den Kreis der Privatpatienten wechseln zu könnten. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt kontinuierlich. Schließlich werden die PKV-Aspiranten während dieser Zeit immer älter. Wenn sie dann endlich mit ihrem Jahresverdienst über der Beitragsbemessungsmarke liegen, haben sie eventuell mehr Vorerkrankungen, die dann den Beitrag für eine private Krankenversicherung so in die Höhe treibt, dass für sie ein Wechsel uninteressant wird.

Aus Sicht der privaten Krankenversicherer ist der Hauptgrund rückläufiger Krankenvollversicherter die ständige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Übrigens steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Höchstbeiträge in die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von 50.850 Euro im Jahr auf 52.200 Euro jährlich. Diese Marke bezieht sich auf die Einkommenshöhe, bis zu der Angestellte Beiträge an die GKV zahlen müssen. Bei höheren Vergütungen müssen Sie sich beim Wechselwunsch in die PKV an die jeweils aktuelle Mindestbeitragsbemessung halten.

Bekanntlich sind auch die Beiträge in den 118 Gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 01. Januar 2016) höchst unterschiedlich. So entschließen sich Berufstätige, die gesetzlich versichert sind, auch immer öfter zu einem Kassenwechsel.

Die GKV-Versicherten müssen in ihre Kasse ebenfalls monatliche Beiträge zahlen. Vor einigen Jahren noch gab es das paritätische Prinzip der Beitragszahlung. Der Prozentsatz von 14,6 Prozent wurde hierfür jeweils zur Hälfte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Die 7,3 Prozent für Arbeitgeber wurden unterdessen eingefroren, was bedeutet, dass im Falle von Beitragserhöhungen die Mitglieder die Verteuerung selbst tragen müssen. Wer hier den Durchblick behalten will, findet genauere Informationen im aktuell erschienen E-Book „GKV: Krankenkassen im Vergleich“. Genaue Erläuterung zur Beitragsberechnung sind online unter www.kvzentrale.com zu finden.

Anders als in der PKV organisieren die Kassen die Zahlung von erbrachten Leistungen im Krankheitsfall oder bei der Vorsorge selbst. Eine Vorauszahlung vonseiten der Versicherten findet nicht statt. Allerdings erfährt der Kassenpatient auch nur auf explizite Nachfrage, was an Zahlungen zwischen der GKV und den Ärzten beziehungsweise für Leistungen des medizinischen Heilwesens bewegt wird.

Obwohl gesetzliche Krankenkassen wirtschaftlich und in ihrer Organisation unabhängig sind, unterliegen sie der Kontrolle durch den Staat. Im Gegensatz zu den privaten Anbietern, sind sie nicht am Gewinn orientiert. Um die gesundheitliche Versorgung ihrer Mitglieder zu garantieren, werden Verträge mit entsprechenden Leistungserbringern wie Krankenhäusern, Ärzten und Pharmafirmen abgeschlossen.

 

GKV als Solidargemeinschaft
Weder die Anzahl der Versicherten, beispielsweise im Fall einer Familienversicherung mit allen nicht berufstätigen und minderjährigen Familienmitgliedern in einem Haushalt zusätzlich zum Verdiener versichert sind, noch bestimmte Risikofaktoren in Bezug auf die Gesundheit spielen bei der Beitragsberechnung für gesetzliche Krankenkassen eine Rolle. Lediglich die wirtschaftliche Situation eines Mitglieds ist von Relevanz. Je höher das Einkommen ist, umso höher fallen auch die Beiträge aus. Die Leistungen, die eine Kasse erbringt, sind für alle Mitglieder gleich. Jeder Bürger, der ein Recht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse hat, muss diese auch erhalten.

Übrigens: Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26. März 2007 wurde zum 1. April 2007 die allgemeine Krankenversicherungspflicht gesetzlich verankert.

Außer speziell angebotenen Zusatzleistungen sind die Pflichtleistungen bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Unterschiede gibt es dennoch. Bei Unzufriedenheit steht es jedem Versicherten frei in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Gründe können der Service, die Beitragshöhe oder die persönliche Erreichbarkeit sein. (-el / www.bocquel-news.de)

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