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Pflegeversicherung mit Hilfen für Angehörige

17. September 2015 - Angehörige von Demenzkranken sind bei der Pflege von Angehörigen besonders belastet. Gut, wenn die private Pflegezusatzversicherung dann nicht nur eine finanzielle Leistung, sondern auch Hilfen für die Angehörigen umfasst, wie die Deutsche Privatpflege.

Der Welt-Alzheimertag am 21. September lenkt die Aufmerksamkeit auf das Schicksal der Betroffenen. Aus diesem Anlass erinnert die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. (www.muenchener-verein.de) an die Angehörigen von demenzkranken Pflegebedürftigen. In Deutschland leben derzeit rund 1,6 Millionen Demenzerkrankte und rund 1,7 Millionen Pflegebedürftige. Davon werden laut aktueller Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes mehr als zwei Drittel zu Hause versorgt. Familienmitglieder zuhause zu pflegen, das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe für Angehörige, stellt der Münchener Verein fest. Diese stelle große zeitliche, emotionale und körperliche Anforderungen an die pflegende Person. Nicht jede sei dem gewachsen. Zeitmangel und gesellschaftliche Isolation, Stress, Rückenprobleme und andere gesundheitliche Sorgen, aber auch finanzielle Defizite könnten das Leben von Menschen, die ihre Angehörigen in bester Absicht pflegen, nachhaltig belasten und stark beeinträchtigen. Die Pflege Demenzerkrankter stelle die pflegenden Angehörigen vor besonders große Herausforderungen.

Finanzielle Unterstützung bei der häuslichen Pflege bieten private Zusatzversicherungen. Mit ihren Leistungen können zum Beispiel zusätzliche Pflegefachkräfte bezahlt und damit Angehörige entlastet werden. Als Anbieter des Pflegetagegeldes „Deutsche PrivatPflege“ unterstützt der Münchener Verein seine Kunden und deren Angehörige darüber hinaus mit kostenlosen Services und Assistance-Leistungen, betont das Unternehmen. Für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten habe der Serviceversicherer 2014 als Erster im Markt die Initiative „Hilfe für Pflegende" ins Leben gerufen. „Wir bieten damit Angehörigen, die zu Hause einen Demenzkranken pflegen, die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Betreuungsprogramms über ihre persönliche Situation mit erfahrenen Fachkräften zu beraten“, so Rodrigo Perez, Fachbereichsleiter Krankenversicherung Leistung des Münchener Verein.

Hilfe für Pflegende
Die Assistance-Leistung umfasse eine persönliche Beratung in der häuslichen Umgebung des Demenzkranken durch eine Fachkraft, die Erstellung eines individuellen Hilfe- und Betreuungsplans, eine laufende telefonische Betreuung und Beratung des pflegenden Angehörigen bis hin zu umfangreichem speziellen  Informationsmaterial. „Wir legen insgesamt Wert auf qualitativ hochwertigen Service für unsere Kunden. Für das Demenz-Betreuungsprogramm sorgt unsere Zusammenarbeit dem renommierten Gesundheitsdienstleister AnyCare GmbH (www.anycare.de) für eine gleichbleibend hohe Qualität in der Unterstützung für pflegende Angehörige demenzerkrankter Kunden“, so Rodrigo Perez. Anspruch auf diese kostenfreie Demenzhilfe haben die pflegenden Angehörigen der Kunden, die beim Unternehmen eine Pflegepflichtversicherung oder eine private Pflegezusatzversicherung haben und aus der bereits eine Leistung an unsere Kunden bezahlt wird. „Hilfe für Pflegende“ wird zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Geldleistung aus der Pflegepflicht- oder einer Pflegezusatzversicherung erbracht und kostet keinen Mehrbeitrag.

Haftpflichtschutz für Demenzkranke
Den Welt-Alzheimertag nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) zum Anlass, um auf das Problem der Deliktfähigkeit von Demenzkranken hinzuweisen. Eine Demenz führe nicht automatisch zur Deliktunfähigkeit, so Peter Graß, GDV-Experte für Haftpflichtversicherungen. Dies hänge stets von der Schwere der Erkrankung ab und müsse im Einzelfall geprüft werden. Deshalb empfiehlt die Versicherungswirtschaft die private Haftpflichtversicherung. Mit einer solchen Police müssten sich Erkrankte oder ihre Angehörigen über die Frage der Deliktfähigkeit keine Gedanken machen. Denn im Schadenfall prüft der Versicherer, ob überhaupt ein rechtlicher Anspruch auf Schadenersatz besteht. „Ist der Demenzkranke deliktunfähig, hilft der Versicherer dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren“, erklärt Graß. So beauftragt er beispielsweise Gutachten und übernimmt die Kosten eines Rechtstreits. Ist der Versicherte deliktfähig, zahlt die Versicherung den Schaden.

Demenz keine nachträgliche Gefahrerhöhung?
Diskussionen gibt es immer wieder darüber, ob Versicherer Leistungen für Demenzkranke ablehnen können oder diese überhaupt versichern. Der GDV vertritt den Standpunkt, dass der Versicherer unabhängig davon leistet, ob er zuvor vom Kunden oder dessen Angehörigen über die Diagnose Demenz unterrichtet worden ist. „Es besteht keine Pflicht, die Krankheit dem Versicherer zu melden“, betont Graß. Eine einsetzende Demenz stelle keine sogenannte nachträgliche Gefahrenerhöhung dar, die sich auf den Versicherungsschutz auswirkt. Der Kunde müsse auch keine Beitragserhöhung oder Kündigung seines Vertrages befürchten, so Graß.

Haftpflichtversicherung mit Deliktsunfähigkeitsklausel
Um im Schadenfall Streit mit Nachbarn oder Konflikte im Pflegeheim zu vermeiden, könne es aber sinnvoll sein, eine Privathaftpflichtversicherung mit einer sogenannten Deliktunfähigkeitsklausel abzuschließen. Der Versicherer übernehme dann auch die Schäden, die deliktunfähige Demenzkranke verursacht haben. „Wenn Versicherer solche Klauseln anbieten, können Vorerkrankungen schon eine Rolle spielen“, sagt Graß. Der Kunde müsse dann vor Vertragsabschluss – allerdings nur auf Nachfrage des Versicherers – beispielsweise angeben, ob es innerhalb der Familie bereits Fälle von Demenz gibt.

Bis zum Jahr 2015 wird die Anzahl der von Demenz betroffenen auf rund 3 Millionen wachsen. Die steigende Lebenserwartung erhöht auch das Demenzrisiko. Es ist zu erwarten, dass es künftig gerade um die Frage der Deliktsfähigkeit von Betroffenen rechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherern und Geschädigten beziehungsweise Betroffenen und deren Angehörigen geben wird, oder dass Versicherer besondere Klauseln für das Demenzrisiko auf den Markt bringen werden. (hp / www.bocquel-news.de)

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