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Pedelecs: Die Regeln für den Versicherungsschutz

26. April 2023 - Immer mehr Menschen entscheiden sich für Pedelecs, um mobil und umweltfreundlich unterwegs zu sein. Doch welche Versicherungen benötigt man als Pedelec-Fahrer*in und worauf sollte man bei der Verkehrssicherheit achten? Die Huk-Coburg gibt einen Überblick über die wichtigsten Versicherungs-Regelungen und Tipps.

In Zeiten, in denen Kondition nicht mehr ausschlaggebend für das gemeinsame Radfahren ist, wird das Pedelec immer beliebter. Dank der elektrischen Tretunterstützung können Trainierte und Untrainierte gemeinsam entspannt radeln. Doch Vorsicht ist geboten: Es fällt oft schwer, ein normales Fahrrad von einer motorunterstützten Variante zu unterscheiden. Wer die Geschwindigkeit falsch einschätzt, riskiert schnell einen Unfall. In diesem Fall ist der richtige Versicherungsschutz wichtig.

Die Huk-Coburg (www.huk-coburg.de) gibt Entwarnung für den Großteil der Pedelecs: Räder mit elektrischer Tretunterstützung, die sich ab 25 Stundenkilometern abschalten, sind den Fahrrädern gleichgestellt. Eine Zulassung, ein Führerschein oder ein Versicherungskennzeichen sind nicht erforderlich. Das Unfallrisiko ist oft, aber nicht immer, in einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung kostenlos miteingeschlossen. Eine Überprüfung der Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt, ob die kostenfreie Mitversicherung tatsächlich besteht.

Andere Regeln gelten jedoch für Fahrer*innen von schnellen S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Hier ist ein Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Das Versicherungskennzeichen kann direkt bei der Kfz-Versicherung erworben werden. Auch eine Teilkasko-Versicherung ist erforderlich, um gegen Diebstahl versichert zu sein.

Doch auch Fahrer*innen der langsameren Varianten sollten sich um den Diebstahlschutz kümmern. Ein gestohlenes Pedelec aus dem verschlossenen Keller oder der Einzelgarage ist normalerweise in der Hausratversicherung kostenlos mitversichert. Beim einfachen Diebstahl, also wenn ein abgeschlossenes Pedelec von der Straße gestohlen wird, ist oft nur derjenige versichert, der den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in seinem Vertrag miteingeschlossen hat. Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherungssumme individuell gewählt werden kann.

Im Allgemeinen greift der Schutz der Hausratversicherung 24 Stunden am Tag und weltweit im Rahmen der Außenversicherung. Fest mit dem Fahrrad verbundene Teile wie Sattel oder Räder sind in der Regel mitversichert, loses Zubehör wie Anstecklampen oder Fahrradkörbe jedoch nur, wenn es zusammen mit dem Pedelec gestohlen wird. Es kann jedoch zu Unterschieden zwischen den verschiedenen Versicherern kommen. Daher empfiehlt es sich, ein Gespräch mit dem eigenen Hausratversicherer zu führen, um die individuellen Regelungen zu klären.

Insgesamt gilt: Pedelec-Fahrer*innen sollten sich rechtzeitig um den richtigen Versicherungsschutz kümmern, um im Falle eines Unfalls oder Diebstahls abgesichert zu sein. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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