17. Mai 2023 - Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, der Ombudsmann für Versicherungen, stellte am Dienstag in Berlin den Jahresbericht 2022 vor - mit einem tollen ergebnis, denn insgesamt sind die zulässigen Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 15,7 Prozent auf 11.898 zurückgegangen. Die Beschwerden, die sich gegen Vermittler*innen richteten, waren sogar um 34 Prozent gesunken.
Die Verbraucherschlichtungsstelle (www.versicherungsombudsmann.de), die als selbstständiger Verein organisiert ist, behandelt seit mehr als 20 Jahren Beschwerden aus allen Versicherungssparten, mit Ausnahme der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Trend, dass die Beschwerdezahlen zurück gehen, ist jedoch nicht exklusiv beim Versicherungsombudsmann zu beobachten, da auch andere Verbraucherschlichtungsstellen im Jahr 2022 einen Rückgang der Beschwerden verzeichneten. Allerdings sind die Beschwerdezahlen in der Kfz-Kaskoversicherung und bei den „sonstigen Versicherungen" wie Reise-, Elektronik- und Tierkrankenversicherungen gestiegen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte weiter auf 70,1 Tage verkürzt werden, gerechnet ab dem Eingang der Beschwerde.
Dr. Schluckebier betonte, dass es erfreulich sei, dass Versicherungsunternehmen auch im Jahr 2022 bereit waren, die Anregungen des Ombudsmanns konstruktiv aufzugreifen und im Zweifel eine schnelle Einigung im Schlichtungsverfahren einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen.
Ein Schwerpunkt im Bereich Lebensversicherung lag erneut auf den Fällen des Widerrufs von Vertragserklärungen mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge. Dabei spielt ein Fehler in der Belehrung über das Widerspruchsrecht oder ein Fehlen von Pflichtinformationen eine entscheidende Rolle. Die Frage, ob auch geringfügige Belehrungsfehler rechtlich erheblich sind, sowie die Umstände, unter denen eine Verwirkung des Widerspruchsrechts angenommen werden kann, waren oft umstritten. In vielen Schlichtungsfällen ist eine rechtssichere Beurteilung jedoch nicht möglich. Hier kann ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet werden, der die etwaigen Prozessrisiken berücksichtigt.
Darüber hinaus führte Dr. Schluckebier aus, dass die Kosten, die in den jährlichen Standmitteilungen der Lebens- und Rentenversicherungen aufgeführt werden, sowie die prognostizierten Bewertungsreserven oft zu Irritationen bei den Beschwerdeführern geführt haben. In den Schlichtungsverfahren wurde geprüft, ob die berechneten Kosten mit den vertraglichen Regelungen übereinstimmen. Das Bewusstsein der Versicherungsnehmer für die Höhe der Vertragskosten und deren Berechnung hat ins
Dr. Schluckebier informierte zudem, dass die Starkregenkatastrophe im Juli 2021, auch bekannt als Tief "Bernd", auch im Jahr 2022 nicht zu einem signifikanten Anstieg von Beschwerden geführt hat. Lediglich etwa 150 Beschwerdeverfahren konnten mit diesem Hintergrund festgestellt werden.
Im Bereich der Kfz-Versicherung sorgte das Schadenfreiheitsklassensystem erneut für eine beträchtliche Anzahl von Beschwerden. Viele Versicherungsnehmer sind nach wie vor nicht ausreichend darüber informiert, dass ein Wechsel des Versicherers zum Jahresende zu einer ungünstigeren Einstufung führen kann. Oft fehlt das Bewusstsein dafür, dass beim Vorversicherer unternehmensgebundene Sondereinstufungen und lediglich individuell wirksame Rabattschutzvereinbarungen bestanden haben. Es sollte deutlicher in den Verbraucherinformationen kommuniziert werden, dass solche Vergünstigungen im Falle eines Versichererwechsels nicht mitgenommen werden können. Zudem wurde festgestellt, dass Versicherer teilweise unterschiedliche Schadenfreiheitsklassentabellen verwenden, was zusätzliche Erklärungen erforderlich macht.
Im Bereich der Rechtsschutzversicherung liegt weiterhin ein Schwerpunkt bei der Frage der Wirksamkeit von anwaltlichen Stichentscheiden hinsichtlich der Erfolgsaussichten rechtlicher Interessen, für die der Rechtsschutzversicherer die Deckung verweigert hat. Auch Ausschlussklauseln für verschiedene Kapitalanlagegeschäfte führten zu Beschwerden. Die Beschwerden im Zusammenhang mit der Diesel-Abgasaffäre sind hingegen deutlich zurückgegangen, nachdem der Bundesgerichtshof zentrale, zuvor umstrittene Fragen geklärt hat.
Insgesamt zeigt der Jahresbericht des Ombudsmanns für Versicherungen, dass die Zahl der Beschwerden im Jahr 2022 generell rückläufig war. Dennoch gibt es in einigen Bereichen, wie der Kfz-Kaskoversicherung und den "sonstigen Versicherungen", eine Zunahme von Beschwerden. Die Schlichtungsstelle arbeitet daran, die Verfahrensdauer weiter zu verkürzen und Versicherungsunternehmen zur konstruktiven Lösung von Streitfällen zu ermutigen. (-ver / www.bocquel-news.de)
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