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Ohne Elementarschutz wird es bei Hochwasser eng

16. Juli 2021 - Die extremen Starkregenfälle hierzuladen hinterlassen Chaos und Verwüstung. Dabei werden teilweise ganze Existenzen ausgelöscht. Aber was gilt es zu beachten um die entstandenen Kosten von der Versicherung erstattet zu bekommen? Wichtig ist, dass die Betroffenen eine Elementarschaden-Versicherung haben.

Ganz wichtig: Es müssen schnellstmöglich sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Schäden nicht unnötig zu verschlimmern. Außerdem sind Fotos für die Schaden Dokumentation immer extrem hilfreich. Dann am besten den Versicherer umgehend informieren - eine E-Mail kann da oftmals schon ausreichen. Dann heißt es erstmal abwarten wie sich die Versicherung verhält.

Natürlich sind bestimmt Schäden nur von speziellen Versicherungs-Policen gedeckt. So ist für Regen- und Flutschäden eine Elementarschaden-Versicherung unabdingbar. Hauseigentümer schließen diese als Teil der Gebäudeversicherung ab. Für Mieter gibt es entsprechende Klauseln in der Hausratversicherung. Ohne den Elementarschutz wird es wahrscheinlich keine Zahlung seitens der Versicherung geben.

Bei den Sofortmaßnahmen gilt man sollte zumutbare Maßnahmen ergreifen ohne sich selber in Gefahr zu bringen. Beispielsweise sollte man nicht abwarten bis der Keller komplett unter Wasser gelaufen ist und dann die Versicherung damit konfrontieren, vielmehr sollte versucht werden das eindringende Wasser zu stoppen, sonst muss man mit Kürzungen bei der Schadenregulierung rechnen.

Zu den Sofortmaßnahmen zählt in de Regel auch eine notwendige Umquartierung in ein Hotel. Jedoch sollte dabei eine zumutbare Unterkunft, anstelle eines Luxushotels gewählt werden. Dafür kommt im Normalfall die Hausratversicherung auf. Und auch hier gilt wieder, den Versicherer zu informieren – notfalls per E-Mail. (-ver / www.bocquel-news.de)

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