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Nur Branchengeflüster? Kippt der Garantiezins?

8. Oktober 2015 - Die Regierung will den Garantiezins bei Lebens-versicherungen abschaffen! Diese Meldung im Handelsblatt von heute elektrisiert eine ganze Branche und schafft noch mehr Verunsicherung bei den Verbrauchern. Zu der Hiobsbotschaft, die vom Bundes-finanzministerium durchsickerte, äußern sich Fachleute.

Steht der Garantiezins zur Disposition? Das Handelsblatt (www.handelsblatt.com) und die Nachrichtenagentur Reuters (http://de.reuters.com) waren gestern die ersten, die die Hiobsbotschaft verbreiteten, dass die Regierung die Mindestverzinsung für die meisten Lebensversicherungen zum 1. Januar abschaffen will. Eine Sprecherin des Finanzministeriums begründete das gegenüber dem Handelsblatt mit dem Inkrafttreten von Solvency II, der künftigen europäischen Eigenkapitalvorschrift ab Januar 2016.

Die Versicherungs-Branche und vor allem die Lebensversicherer sind in „Zeiten des niedrigsten Zinsniveaus seit Jahrzehnten“ mächtig unter Druck. Der staatlich garantierte Zins auf den Sparanteil der monatlichen Lebensversicherungs-Prämien MIT seit 2007 kontinuierlich fallendeM Garantiezins; wird allmählich für mittelständische und kleinere Lebensversicherungs-Gesellschaft immer problematischer.

Der Garantiezins, der in den 1990er Jahren noch bei guten 4 Prozent und mehr lag, beläuft sich seit 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent und raubt den klassische Lebensversicherungen auch noch den letzten Anreiz. Das spielt den Verbraucherschützern in die Karten, weil sie schon länger wettern, dass heutzutage mit einem Lebens- oder privaten Rentenversicherungs-Vertrag kein Staat – sprich keine ausreichende Rendite – zu erzielen sei (Anmerkung der Redaktion: Wo gibt es in der Finanzwelt derzeit ohne Risiko eine solche Garantie?).

Stellen künftig fehlende Anreize alles auf dem Kopf?
Der Garantiezins bei Lebensversicherungen galt lange als eine sichere Bank für rentable Altersvorsorge-Produkte. Und auch jetzt noch nutzen die „eingefleischten“ Lebensversicherungsvermittler den Garantiezins im Kundengespräch als eines ihrer treffsicheren Verkaufsargumente. Fehlt eine feste Messlatte für den Garantiezins, wird bei der privaten Vorsorge offensichtlich alles auf den Kopf gestellt.

Branchenbeobachter sehen das anders. Sie werden von der Absicht der Regierung in Sachen „Schluss mit dem Garantiezins“ nicht sonderlich überrascht, heißt es. Aus Regierungskreisen wird kolportiert, dass die Rückstellungen, die Versicherer bilden müssen, nach entsprechenden Vorgaben berechnet werden. Wie die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums deutlich machte, werde der bisherige Höchstrechnungszins dagegen „für den Zweck der Aufsicht nicht mehr benötigt“.

Assekuranzen stark unter Druck
Das nun schon lange anhaltende niedrige Zinsniveau sowie die künftigen Eigenkapitalvorschriften setzen die Assekuranzen stark unter Druck. Die Gesellschaften erwirtschaften weniger und sollen gleichzeitig auch noch deutlich höhere Rückstellungen vorhalten, damit sie in Zukunft ihre Garantieversprechen einhalten können. Dieser Herausforderung könnten laut Expertenmeinung schließlich nur die größeren LV-Anbieter standhalten.

BaFin-Chef Felix Hufeld, der oberste Finanzaufseher hierzulande, hatte erst Mitte des Jahres hinterfragte, wie fit die Lebensversicherer für „Solvency II“ sind. Nach einer der wiederholten BaFin-Erhebungen bestätigte er: Die deutschen Lebensversicherer sind für das europäische Regelwerk „Solvency II“ gerüstet. Allerdings – so räumte er im Juli 2015 ein, schaffe es fast die Hälfte der Unternehmen nur dank der Übergangsmaßnahmen, die für ihre Eigenmittelausstattung in den nächsten 16 Jahren gewährt werden (siehe Artikel in den bocquel-news „Solvency II“: Wie fit sind die Lebensversicherer? .

Die Reserven könnten noch eine ganze Weile reichen
Zuletzt hat Hufeld laut Handelsblatt vom „Spiel mit der Zeit“ gesprochen. Hinsichtlich der laufenden LV-Verträge hat die Branche nach Hufelds Einschätzung immerhin enorme Reserven angesammelt, um auch im Niedrigzinsumfeld die Garantien zu bedienen, so dass die Reserven noch eine ganze Weile reichen würden. Wenn jedoch die Zinsen dauerhaft extrem niedrig bleiben sollten, müsste man reagieren.

Die Versicherer müssen auf jeden zusehen, dass sie die „Solvency II“-Anforderungen einhalten. Das bedeutet, dass der Kapitalbedarf der Lebensversicherer stärker an dem Risiko bemessen wird, das sie mit ihren Verpflichtungen (und Garantien) eingehen. Das gehe mit Sicherheit zu Lasten der lebenslangen Garantien, die seit Jahrzehnten gelten. Sie müssten danach stärker mit Eigenkapital unterlegt werden.

Bestehenden Lebensversicherungs-Vertrag nicht vorzeitig kündigen
Allerdings, so räumen selbst Verbraucherschützer ein, sollten die Lebensversicherungskunden ihre bereits bestehenden LV-Träge bloß nicht vorzeitig kündigen, denn sie profitieren – je nach Abschlussdatum – zum Teil noch von zwischen 4 bis 2,25 Prozent für ihre private Altersvorsorge. Für Neukunden bietet die Branche inzwischen meist neu „konstruierte“ Garantie-Produkte. Und wer weiterhin staatliche Förderung für die eigene Altersvorsorge nutzen will, fährt nach Expertensicht nach wie vor gut mit einer Riester-Rente oder eine „Rente von Chef“ via betriebliche Altersvorsorge (-el / www.bocquel-news.de)

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