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Neuwertentschädigung auch fürs eigene Eigentum

12. Juli 2018 - Die Öffentliche Versicherung Braunschweig hat ihre private Haftpflichtversicherung überarbeitet. Auf Wunsch bekommen Versicherte im Premium-Tarif jetzt eine Neuwertentschädigung für eigenes, oder fremdes Eigentum als zusätzliche Leistung dazu. Dabei wird die Höchstentschädigung auf 2.000 Euro begrenzt.

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungs-Policen, weil es manchmal ganz schnell gehen kann - bis man ohne Vorsatz ein Schaden verursacht.

Allerdings greifen private Haftpflichtversicherungen oftmals nur bei fremden Eigentum. Anders bei der Öffentlichen (www.oeffentliche.de) in Braunschweig.

Der Versicherer hat in dem Premium-Tarif seiner privaten Haftpflichtversicherung eine zusätzliche Leistung hinzugefügt: die Neuwertentschädigung für fremdes und besonders auch für eigenes Eigentum.

Sofern der Versicherungsnehmer den zusätzlichen Schutz bewusst einschließen lässt, leistet die Öffentliche Versicherung Braunschweig für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert, sofern die beschädigte Sache zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf ist. Die Höchstentschädigung ist dabei auf 2.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

Bei Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers leistet die Öffentliche Versicherung Braunschweig darüber hinaus mit dem entsprechenden Tarif die Differenz zum Neuwert, vorausgesetzt, die Sache wurde von einem Dritten beschädigt und dessen Versicherer entschädigt lediglich den Zeitwert. Auch hier gilt, dass die beschädigte Sache zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf sein darf und die Höchstentschädigung auf 2.000 Euro begrenzt ist. Zudem beträgt der Selbstbehalt 150 Euro. (-ver / www.bocquel-news.de)

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