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Neue Cyber-Police steigt gegen Hacker in den Ring

19. März 2018 - Cyberangriffe auf Ministerien, Unternehmen und Privatpersonen sind inzwischen an der Tagesordnung. Um dem entgegen zu wirken präsentiert die HDI-Versicherung ihre neue Cyber-Police. Der Tarif bietet eine Kombination aus Soforthilfe und Versicherungsschutz, bei dem auch Mitarbeitergeräte abgesichert sind.

DoS-Angriffe, Social Engineering, Phishing - Hacker und Datenspione sind erfinderisch dabei, Zugänge zum Firmennetz zu finden. Denn für die Angreifer ist der potenzielle Gewinn riesig und das Risiko gering. Auch kleinere Unternehmen und Selbstständige sind dabei im Visier. „Deshalb sollte eine Cyberversicherung heute so selbstverständlich zur Grundausstattung von Unternehmen gehören wie die Betriebshaftpflicht- oder die Feuerdeckung", sagt HDI-Vorstand Dr. Tobias Warweg.

Denn wenn die Technik versagt, greift die Cyberversicherung und schließt im Schadenfall die Lücke im Sicherheitskonzept. Die neue HDI Cyberversicherung springt vor allem ein, wenn kleinere Unternehmen oder Selbstständige betroffen sind. Sie greift zum Beispiel bei Informationssicherheitsverletzungen, wie auch beim Diebstahl von Daten, der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter oder bei Internet-Attacken auf das betriebliche Netzwerk.

24h Schaden-Hotline für schnelles Handeln
Oberstes Gebot bei einem Angriff ist schnelles Handeln. „Ganz wichtig ist, dass unsere Kunden sich sofort melden, sobald der Verdacht einer Cyber-Attacke besteht", betont Marion Mahlstedt, Leiterin Produktmanagement Cyberversicherung von HDI. Im Schadenfall hat der Unternehmer über die HDI Cyberversicherung deshalb rund um die Uhr Zugriff auf eine Cyberschaden-Hotline.

Dadurch ist die sofortige Unterstützung durch einen IT-Sicherheitsdienstleister sichergestellt, in den ersten 90 Minuten ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt. Gleichzeitig sind Eigenschäden, wie die Kosten für die Forensik und zur Datenwiederherstellung genauso abgedeckt wie Drittschäden und - als Optionen - Internet-Diebstahl und Abwehr einer Cyber-Erpressung.

"Bring your own device"
Als Highlight sieht Mahlstedt auch die "Bring your own device"-Deckung: „Hierüber ist auch die Verwendung von eigenen IT-Systemen und Geräten der Mitarbeiter abgesichert." Denn der Trend, dass Mitarbeiter ihr eigenes Tablet oder ihr Smartphone für berufliche Aufgaben nutzen, ist ungebrochen. Hierdurch entstehende Cyber-Schäden sind in der HDI Cyberversicherung bereits in der Grundversion  gedeckt. Außerdem sind auch Betriebsunterbrechungsschäden durch Bedienungsfehler genauso  versichert wie vorsorgliche Schadenminderungskosten und - jeweils optional - Internet-Diebstahl und die Abwehr einer Cyber-Erpressung. (-ver / www.bocquel-news.de)

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