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Mit Rentenversicherung den Hausbau finanzieren

11. Mai 2015 - Eine Kombination aus Festdarlehen und privater Rentenversicherung ist lukrativer denn je, sagt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung und hat für Versicherer einen Tilgungsaussetzungs-Rechner konstruiert, der die Zins- und Steuervorteile berechnet.

Die aktuelle Zinslage hat nicht nur negative Seiten, sondern bietet auch Chancen. Dazu gehört nach Ansicht des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (www.vorsorge-finanzplanung.de) auch die Differenz zwischen den niedrigen Zinsen für Immobiliendarlehen und den relativ hohen laufenden Verzinsungen von privaten Rentenversicherungen. Während die Kreditzinsen für Darlehen mit 15 Jahren Laufzeit gegenwärtig zwischen 1,4 und 2,0 Prozent liegen, beträgt die laufende Verzinsung von Rentenversicherungen im Durchschnitt 3,1 Prozent.

Vorteile dank Zinsunterschied
Diese Konstellation mache eine Kombination aus Festdarlehen, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen zu zahlen sind und die Tilgung erst am Ende auf einen Schlag erfolgt, und einer privaten Rentenversicherung lukrativ, ist das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) überzeugt. „Das Modell der sogenannten Tilgungsaussetzung, Festdarlehen in Kombination mit einer privaten Rentenversicherung, liegt bei den gegenwärtigen Zinsen eindeutig auf der Sonnenseite“ so Prof. Michael Hauer (Foto: IVFP) vom IVFP. Die Zinsdifferenz mache die Tilgungssausetzung bereits ohne die zusätzlichen steuerlichen Vorteile zu einem lohnend Modell. Voraussetzung ist allerdings, dass eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht eingesetzt wird, deren Auszahlung das endfällige Darlehen ablöst.

Vorteile aus steuerlicher Sicht
Bislang fußte das Modell der Tilgungsaussetzung, das zu Zeiten der steuerfreien Kapitallebensversicherung seine Hochzeiten hatte, vor allem auf dem steuerlichen Aspekt: Der vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen und der steuerlichen Begünstigung der Erträge aus einer Lebensversicherung. Eine Finanzierung über ein herkömmliches Annuitätendarlehen führt dazu, dass mit jeder Tilgung und dem damit geringer werdenden Zinsanteil die positive Wirkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit sinkt. Bei einer Finanzierung über ein Festdarlehen erfolgt die Tilgung erst am Ende der Laufzeit. Der Betrag an Zinsaufwendungen, der steuerlich geltend gemacht werden kann, bleibt über die gesamte Laufzeit hinweg konstant (hoch). Die Zinserträge, die im Rahmen der Rentenversicherung entstehen, unterliegen in der Regel hingegen nur einer geringen Besteuerung und werden mit der meist günstigeren Abgeltungssteuer oder nur zur Hälfe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Diese steuerlichen Vergünstigungen verstärken die vorangehende positive Ausgangslage – Anlagezins der Rentenversicherung liegt über dem Darlehenszins – weiter und führen dazu, dass „die Tilgungsaussetzung lukrativer denn je zuvor ist“, so das Fazit von Michael Hauer.

Vorteile für Banken und Versicherungen
Die Tilgungsaussetzung sei nicht nur für den Kreditnehmer einträglich, sondern auch für die Banken interessant. Diese könnten über die Provisionen, die sie für den Abschluss von Rentenversicherungen erhalten, ihre Gewinnmarge deutlich erhöhen.

Das IVFP hat für den Vergleich des Annuitätendarlehens mit dem Modell der Tilgungsaussetzung eigens einen Rechner entwickelt – den Tilgungsaussetzungs-Rechner. Dieser Rechner ist bereits seit Jahren bei Banken und Versicherungen erfolgreich im Einsatz und erfreut die Anwender in der aktuellen Niedrigzinsphase mehr denn je, teilt das IVFP mit. Mehrere Versicherungen hätten bereits die Chance ergriffen und ihre Tarife an den Tilgungsaussetzungs-Rechner des IVFP anbinden lassen. Für die Versicherer sei es ein wirkungsvoller Weg, den Abschluss von Rentenversicherungen mit einem beachtlichen Volumen in einem aktuell schwierigen Marktumfeld zu forcieren.

Nicht für jeden geeignet
Wie schon bei den früheren Modellen mit Kapitallebensversicherungen muss auch bei der Kombination aus Darlehen und Rentenversicherung darauf hingewiesen werden, dass die steuerlichen Effekte nur unter der Voraussetzung eintreten können, dass eine Miet- oder Gewerbeimmobilie finanziert wird. Bei der Finanzierung von selbst genutztem Wohnraum greifen die steuerlichen Vorteile nicht, wohl aber die Zinsvorteile. Lohnend wird es aus steuerlicher Sicht auch erst bei einem hohen persönlichen Steuersatz.

Die Finanzierung mit Lebensversicherungen wurde schon früher vielen Sparern zum Verhängnis, dann nämlich, wenn die Kapitalauszahlung am Ende der Darlehenlaufzeit erheblich unter den Schuldensumme lag. Entscheidend ist daher, dass nur die garantierte Kapitalauszahlung für die Rechnung herangezogen wird. Allerdings wurden und werden in nicht geringem Umfang Kunden mit der Aussicht auf die prognostizierte Ablaufleistung für das Modell geködert. Dass die Rechnung am Ende nicht aufgehen wird, muss auch für Finanzierungen mit Rentenversicherungen befürchtet werden, denn die laufende Verzinsung von derzeit 3,1 Prozent wird nicht ewig halten. Hinweisen müssen Berater interessierte Kunden auch auf die Laufzeitkongruenz. Muss das Darlehen zwischenzeitlich umgeschuldet oder verlängert werden, besteht ein Zinsänderungsrisiko, das die ganze Rechnung zu Makulatur machen kann. (hp / www.bocquel-nes.de).

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