20. April 2015 - Auch nach dem Pflegestärkungsgesetz sind die Versorgungslücken für Pflegebedürftige noch so groß, dass Betroffene ohne private Zusatzabsicherung überfordert sind. Am besten hilft eine Kombination aus geförderter und ungeförderter Pflegeversicherung.
Die Stiftung Warentest (www.test.de) hat Pflege-Tagegeldversicherungen einem erneuten Test unterzogen. Getestet wurden ungeförderte Tagegeldtarife, staatlich geförderte Tarife („Pflege-Bahr“) sowie Kombitarife aus einem ungeförderten und einem geförderten Tarifanteil. Die Warentester kommen zu dem Ergebnis (siehe Zeitschrift „Finanztest“, Heft 5/2015), dass für ihren 45-jährigen Modellkunden Kombitarife im Durchschnitt am besten waren. Gemessen wurde dabei, wie viel Geld die Kunden in den einzelnen Pflegestufen erhalten würde. Das Prädikat „sehr gut“ erhielten dabei Tarife der Deutschen Familienversicherung AG (www.dfv.ag) und der HanseMerkur (www.hansemerkur.de), 25 weitere Tarife wurden mit „gut“ bewertet. Bei der ungeförderten wurden Tarife der Württembergischen (www.wuerttembergische) sowie wiederum der HanseMerkur mit „sehr gut“ bewertet, weitere 18 Tarif erhielten das Prädikat „gut“.
Erschreckende Deckungslücken
Für Kunden und Vermittler ist es immer wieder lohnend, sich die Versorgungslücken im Pflegefall vor Augen zu führen, um die Wichtigkeit einer privaten Zusatzabsicherung ermessen zu können. Die Stiftung Warentest hat diese für Pflegesituationen errechnet.
Pflegestufe und Leistungen |
Pflege durch Pflegekräfte |
Pflege im Heim in Euro |
Pflegestufe I |
Gesamtkosten: 1.008 |
Gesamtkosten: 1.819 Leistungen der Pflegeversicherung: 1.064 Versorgungslücke: 755 |
Pflegestufe II |
Gesamtkosten: 2.439 |
Gesamtkosten: 2.310 Leistungen der Pflegeversicherung: 1.330 Versorgungslücke: 980 |
Pflegestufe III |
Gesamtkosten: 3.977 Leistungen der Pflegeversicherung: 1.612 Versorgungslücke: 2365 |
Gesamtkosten: 2.897 Leistungen der Pflegeversicherung: 1.612 Versorgungslücke: 1.285 |
Pflegekosten ohne Unterkunft und Verpflegung, Quelle: „Finanztest“ 5/2015
„Pflege-Bahr“ allein reicht nicht
Die Tatsache, dass Kombitarife am besten abgeschnitten haben, rechtfertigt die Praxis vielen privaten Krankenversicherer, die die geförderte Pflegeversicherung als Türöffner benutzen und ungeförderte Tarife draufzusatteln, um auf diese Weise eine möglichst weitreichende Absicherung des Restrisikos zu erreichen. Das ist absolut sinnvoll, weil mit der geförderten Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) allein keine vollständige Deckung der Versorgungslücke erreichbar ist. Dies war und ist von den Intentionen des Gesetzgebers her auch gar nicht vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen, wenn „Pflege-Bahr“ in sehr jungen Jahren abgeschlossen würde, könnte unter Umständen eine vollständige Deckung erreicht werden. Die Stiftung Warentest ist jedoch ihrer bisherigen Linie treu geblieben und hat unterstellt, dass Pflege-Bahr wegen des Kontrahierungszwangs vorrangig von älteren Menschen abgeschlossen wird und deshalb nur einen Modellkunden im Alter von 55 Jahren ins Testrennen geschickt. Das Urteilt fiel ähnlich wie bei der Zeitschrift Ökotest vor wenigen Wochen aus: „Pflege-Bahr“ ist „letzte Wahl“. Die Ökotest-Kritik an „Pflege-Bahr“ hatte bereits den Verband der Privaten Krankenversicherung zu Widerspruch provoziert (siehe PKV-Faktencheck gegen die Kritik am „Pflege-Bahr“).
Erwähnt werden muss allerdings, dass es bei beiden Untersuchungen nur um Pflege-Tagegeldversicherungen ging. Die teureren, aber leistungsstärkeren und beitragsstabileren Pflege-Rentenversicherungen wurden nicht betrachtet. (hp / www.bocquel-news.de)
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