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Konzepte und Kriterien

Mission "Licht ins Dunkel bringen" ist gestartet

11. September 2017 - Die europäische Vermittlerrichtlinie für Versicherungsmakler IDD soll am 23. Februar 2018 in Kraft treten. Jetzt ergreift der Arbeitskreis Beratungsprozesse die Initiative und beschäftigt sich mit dem Thema IDD-Zielmarktdefinition, um für alle Beteiligten verlässliche Standards zu schaffen.

Eine neue Expertengruppe (EG) des Arbeitskreises Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) diskutiert seit kurzem die Kernkriterien für die ab 2018 vorgeschriebene Zielmarktdefinition. Die EG will für die neue IDD-Anforderung ein einheitliches Raster entwickeln. Es soll die Komplexität für Versicherer, Vermittler und Verbraucher senken und so mehr Transparenz schaffen.

Mit Inkrafttreten der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) am 23. Februar 2018 müssen Anbieter für Produkte, die neu in den Markt gebracht werden sowie für bereits vorhandene Produkte mit erheblichen Veränderungen ein sogenanntes Produktfreigabeverfahren entwickeln. Abstrakt festzulegen ist beispielsweise ein Zielmarkt, mit dem der konkrete Kunde in der Beratung abgeglichen werden kann.

Damit etabliert der Gesetzgeber ein weiteres Instrument, das Verbraucher vor dem Abschluss von für sie nicht geeigneten Verträgen bewahren soll. Auch wenn Versicherungsanlageprodukte wie kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen im Fokus dieser Neuregelung stehen, wird ausdrücklich für das gesamte Produktspektrum, also auch für die Kompositsparten, eine solche Zielmarktdefinition gefordert (bis auf Versicherungen für Großrisiken).

Verlässliche Standards statt verwirrender Vielfalt
Viele Marktteilnehmer befürchten, dass jeder Anbieter seinen eigenen Weg einschlagen könnte und es nicht zu einer einheitlichen Praxis kommt. Die Folgen wären für Vermittler wie Kunden fatal: Auf der Suche nach dem individuell passenden Produkt müssten auch innerhalb einer Produktklasse dann möglicherweise völlig unterschiedliche Definitionen verglichen werden.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse, die Non-Profit-Initiative für Beratungsstandards und Beratungsqualität, beobachtet diese Entwicklung derzeit mit Sorge. „Vermehrt fragen Versicherer an, ob wir als übergreifende und unabhängige Institution nicht einheitliche Vorgaben für die Branche entwickeln könnten“, berichtet Arbeitskreis-Koordinator Friedel Rohde. „Ohne verlässliche Standards zu agieren, wäre schließlich unverantwortlich. Wir nehmen den Ball auf und haben kurzfristig eine „Expertengruppe IDD“ ins Leben gerufen.“

Gemeinsames Verständnis statt Buch mit sieben Siegeln
Vertreter von Versicherungsunternehmen, Juristen sowie Vermittler arbeiten hier an einem gemeinsamen Verständnis der IDD-Vorgaben. „Die Zielmarktdefinition weist Parallelen zu Produktinformationsblättern auf, aber auch Elemente von Zielgruppenbeschreibungen aus dem Marketing“, beschreibt EG-Leiter Marco Habschick die Herausforderung. „Momentan sitzen selbst Fachleute vor den Paragrafen und EIOPA-Erläuterungen nach wie vor einem Buch mit sieben Siegeln.“

Insgesamt herrsche aber Konsens, dass zumindest der Kompositbereich keine großen Herausforderungen darstellen sollte, weiß Habschick. Und auch im Personengeschäft habe die Expertengruppe erste Vorstellungen einer zweckmäßigen Struktur für die Zielmarktdefinition entwickelt. Im Idealfall werde sie auf die Datenerhebung im Rahmen des Beratungsprozesses abgestimmt.

Der Arbeitskreis hatte erst zu Jahresbeginn neue Empfehlungen und Materialien für die Versorgungsanalyse (Altersvorsorge und Geldanlage) veröffentlicht. Die künftigen Zielmarktdefinitionen der Produktgeber sollten darauf abgestimmt werden. „Diese Vorgehensweise gewährleistet einen stimmigen, haftungssicheren und verbrauchergerechten Gesamtprozess. Es ist jetzt entscheidend, dass wir schnell Ergebnisse erzielen, damit sich möglichst viele Versicherer bei unserem Standard bedienen können und Transparenz hergestellt wird“, erläutert Marco Habschick das Vorhaben. Bis zum Jahresende will die EG IDD erste umsetzbare Ergebnisse vorlegen.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse stellt alle Beratungshilfen und Arbeitsmittel in digitaler Form im Internet auf seiner Download-Seite bereit. Vermittler dürfen das gesamte Material kostenlos nutzen. (-ver / www.bocquel-news.de)

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