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Konzepte und Kriterien

MiFID II-Verschiebung wird immer wahrscheinlicher

15. Februar 2016 - Die Europäische Kommission hat vergangene Woche vorgeschlagen, den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz "MiFID II") einzuhalten. Was läuft da?

Die Verschiebung der Anwendung der MiFID II fast beschlossene Sache. Darauf macht der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (www.sachwerteverband.de) nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission aufmerksam. Die Verzögerung sei auf die auf Level-II-Ebene immer noch nicht vorliegenden technischen Regulierungsstandards zurückzuführen, die für Banken und Finanzdienstleister essentiell sind, um die Anpassung ihrer IT-Prozesse an die neuen Vorgaben vornehmen zu können. Als neue Frist bis zur verbindlichen Anwendung der MiFID II wird der 3. Januar 2018 genannt (siehe Details dazu unter http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13995_de.htm).

Nach Mitteilung des bsi weist die EU-Kommission ausdrücklich darauf hin, dass die Fristverlängerung keinerlei Auswirkungen auf den Zeitplan für die Annahme der „Stufe II“-Durchführungsmaßnahmen haben wird. Diese werde die Europäische Kommission unabhängig von dem neuen Anwendungsstichtag für MiFID II voranbringen.

Technische Struktur sehr komplex
Die technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit die Richtlinie effektiv angewendet werden kann, sei sehr komplex. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) müsse dazu Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumente erfassen. Dazu muss sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten.

Die ESMA European Securities and Markets Authority (www.esma.europa.eu) habe der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen Systeme bis zum 3. Januar 2017, dem ursprünglichen Stichtag für die Anwendung des MiFID II-Pakets, bereitstellen könnten. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände wurde eine Verschiebung für erforderlich gehalten, um mangelnder Rechtssicherheit und potenziellen Marktstörungen vorzubeugen.

Eine schnelle Befassung des Europäischen Parlaments
„Eine schnelle Befassung des Europäischen Parlaments mit dem Vorschlag der Kommission ist zu erwarten. Eine Verschiebung ist damit noch wahrscheinlicher geworden“, sagt ein Sprecher des bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen. (-el / www.bocquel-news.de)

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