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Namen und Nachrichten

Mehr Spielraum für den Eintritt in den Ruhestand

23. Mai 2016 - Die Regierungskoalition hat sich auf Modalitäten für den flexiblen Rentenbeginn geeinigt. Künftig soll es aber sowohl mehr finanzielle Anreize für ein längeres Erwerbsleben geben als auch Erleichterungen für den Hinzuverdienst bei einem früheren Renteneintritt ab 63 Jahre.

Schon heute ist der Renteneintritt ab 63 Jahre möglich, allerdings mit Abschlägen. Das kostete 0,3 Prozent der Rente pro Monat vorzeitigem Beginn, und das lebenslang. Daran ändert sich nichts. Neu werden die Regelungen für die Teilrente sein, wenn die Rentner mit vorzeitigem Rentenbeginn hinzuverdienen. Hinzuverdienste bis 450 Euro monatlich waren und bleiben für die Renten unschädlich. Wer mehr verdient, konnte bisher nur zwischen einer Zweidrittel-, einer halben oder einer Eindrittel-Teilrente wählen. Das war völlig unattraktiv und wurde kaum in Anspruch genommen.

Hinzuverdienstgrenzen für einen Durchschnittsverdiener*

Teilrente

Westdeutschland

Ostdeutschland

Eindrittel-Rente

2.178,75 Euro

2.017,64 Euro

Halbe Rente

1.655,85 Euro

1.533.40 Euro

Zweidrittel-Rente

1.132,95 Euro

1.049 Euro

2016: 3.0922,25 Euro, Quelle: Deutsche Rentenversicherung / GDV

 

Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen. Dazu werden Hinzuverdienste von mehr als 450 Euro monatlich beziehungsweise 6.300 Euro jährlich nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Beispiel: Bei einer gesetzlichen Rente von 12.000 Euro jährlich und einem Hinzuverdienst von 10.000 Euro aus einer Teilzeitbeschäftigung des Rentners (zusammen 22.000 Euro) werden 4.000 Euro (40 Prozent von 10.000 Euro Hinzuverdienst) von der Rente abgezogen. Dem Rentner bleiben damit 18.000 Euro.

Länger arbeiten lohnt sich noch mehr
Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll künftig mehr davon haben. Das lohnt sich jetzt schon. Denn das Arbeiten über den gesetzlichen Rentenbeginn hinaus wird mit einem Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat belohnt. Wer seine Regelaltersrente nicht in Anspruch nimmt, kann seine Rente binnen zwei Jahren um insgesamt 17 Prozent steigern, rechnet die Deutsche Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) vor. Bei drei Jahren steigt die Rente sogar um ein Viertel.

Künftig steigt die Rente aber noch stärker, denn die die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen sich rentenerhöhend auswirken, wenn auch der Arbeitnehmer ebenfalls seinen Beitrag zahlt. Die Arbeitgeber werden – zunächst befristet auf fünf Jahre – von der Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung entlastet.

Rentenabschläge ausgleichen
Flexibilisiert wird auch die Regelung für die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung, mit denen Arbeitnehmer Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn vermeiden können. Dies ist künftig bereits ab einem Alter von 50 Jahren möglich, statt wie bisher ab 55 Jahre. Angesichts der geschrumpften Renditen bei privaten Rentenversicherungen werden freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente zur Vermeidung von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn eine attraktive Alternative.

Auch bei der privaten Vorsorge flexibel bleiben  
Die meisten Arbeitnehmer und Vorsorgesparer wissen heute noch nicht, wann genau sie zum Ende ihres Erwerbslebens in Rente gehen werden. Sie sind also gut beraten, auch bei ihrer privaten Vorsorge flexibel zu bleiben. Moderne Rentenversicherungen beinhalten flexible Abrufphasen, damit die Rente dann fließt, wenn der Versicherte sie braucht – ab Alter 63 Jahre oder auch später, nach Eintritt des gesetzlichen Rentenalters.

Immer mehr Ältere arbeiten länger
Immer mehr Menschen arbeiten nach Ende ihres regulären Berufslebens weiter. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) gingen 2014 bereits 13,7 Prozent der 65- bis 69-Jährigen einer bezahlten Tätigkeit nach, 2005 waren es erst 6,5 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren hat sich der Anteil arbeitender Rentner in der Altersgruppe somit verdoppelt.

Und das Geld steht für die meisten nicht im Vordergrund, wie die Studie „Erwerbsarbeit und  Informelle Tätigkeit der 55- bis 70-Jährigen in Deutschland“ des Bundesintituts für Bevölkerungsforschung (www.bib-demografie.de) zeigt. Senioren arbeiten demnach vor allem deshalb, weil sie Spaß daran haben und in Kontakt mit anderen Menschen bleiben wollen.

Regelaltersgrenzen und Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbezug
Bei Rentenbeginn vor dem gesetzlichen Renteneintritt ab 63 Jahre wird die Rente gekürzt. Das gesetzliche Rentenalter und die Abschläge richten sich nach dem Geburtsjahr.

Geburts-jahrgang

Regelaltersrente

Altersrente für besonders langjährig Versicherte1

Altersrente für langjährig Versicherte2

abschlagsfrei ab Jahre/Monate

abschlagsfrei ab

 Jahre/Monate

abschlagsfrei ab Jahre/Monate

vorzeitiger Bezug ab

Alter

Abschlag in %

1951

65/5

63

65/5

63

8,7

1952

65/6

63

65/6

63

9,0

1953

65/7

63/2

65/7

63

9,3

1954

65/8

63/4

65/8

63

9,6

1955

65/9

63/6

65/9

63

9,9

1956

65/10

63/8

65/10

63

10,2

1957

65/11

63/10

65/11

63

10,5

1958

66

64

66

63

10,8

1959

66/2

64/2

66/2

63

11,4

1960

66/4

64/4

66/4

63

12,0

1961

66/6

64/6

66/6

63

12,6

1962

66/8

64/8

66/8

63

13,2

1963

66/10

64/10

66/10

63

13,8

1964

67

65

67

63

14,4

1) Bei Vollendung des 65. Lebensjahres und nach 45 Pflichtbeitragsjahren;

2) Bei Vollendung des 63. Lebensjahre und mindestens 35 Beitragsjahren

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Lesebeispiel: Wer im Februar 1956 geboren wurde, erreicht mit 65 Jahren und zehn Monaten die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug. Das ist im Dezember 2021. Die Rentenzahlung – ohne Abzüge –  beginnt dann ab Januar 2022. Im Februar 1956 Geborene können aber auch schon früher in Rente gehen: Ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren im Alter von 63 Jahren und acht Monaten, sofern sie auf 35 Beitragsjahre kommen mit 63 Jahren und gegen 10,2 Prozent Rentenkürzung. (hp / www.bocquel-news.de)

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