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Leistungskürzungen: Niedrigzins im Würgegriff

25. Juni 2019 - Alarmierende Nachricht von der Pensionskasse des steuerberatenden Berufs: Beim Entwurf des Jahrabschlusses zeigte sich unterm Strich, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllt, was Leistungs-Kürzungen zur Folge hat.

Die Aufsichtsbehörde BaFin wurde bereits nach § 135 Abs. 1 VAG über die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung unterrichtet. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG ist seit 1967 eine Tochter der Deutsche Steuerberater-Versicherung (www.ds-versicherung.de). Als Der Vorstand vor kurzem den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 erstellte, wurde deutlich, dass eine erhebliche Verstärkung der Deckungsrückstellungen zur Zinsvorsorge berücksichtigt werden muss. Den Angaben zufolge wird sie wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase erforderlich. Dem könnte sich die Deutsche Steuerberater-Versicherung trotz eines soliden Kapitalanlagenmanagements nicht länger entziehen, heißt es.

Zum besseren Verständnis gibt der Versicherer zu dem Sachverhalt eine ausführliche Begründung ab: Durch ihre umsichtige Anlagepolitik mit Nettoverzinsungen von über 4 Prozent bis zum Jahr 2017 habe die Deutsche Steuerberater-Versicherung die Herausforderungen der Niedrigzinsphase sowie der steigenden Lebenserwartung ihrer Versicherten in den vergangenen Jahren gut gemeistert.

So wurde bereits in der Vergangenheit mit Hilfe der aus den Kapitalanlagen erzielten Zinserträge die Vorsorge für Zinsrisiken und biometrische Risiken systematisch verstärkt, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ansprüche der Versicherten sicherzustellen. Auch für das Jahr 2018 habe man mit einer Nettoverzinsung von 3,16 Prozent ein solides Anlageergebnis erzielt.

Rückstellungen massiv erhöhen
Da aber entgegen vielfältiger Erwartungen davon ausgegangen werden müsse, dass die Niedrigzinsphase noch über einen langen Zeitraum andauert, sieht sich die Deutsche Steuerberater-Versicherung nunmehr gezwungen, ihre Rückstellungen massiv zu erhöhen. Damit soll für künftige Risiken aus niedrigen Zinsen und steigender Lebenserwartung angemessen vorgesorgt werden.

Trotz der vorausschauenden Handlungen ergab sich eine nüchterne Erkenntnis: Die Verstärkung der Deckungsrückstellungen führt in dem Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 158 Millionen Euro, was circa 13 Prozent der Deckungsrückstellung entspricht. Der zu erwartende Fehlbetrag führt zu einem vollständigen Verzehr der Eigenmittel mit der Konsequenz, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllt. Hierüber wurde die Aufsichtsbehörde unterrichtet.

Deutsche Steuerberater-Versicherung stellt ihr Neugeschäft ein
Zuvor war bereits im Jahresabschluss 2017 ein Teil der Eigenmittel zur Verstärkung der Deckungsrückstellung eingesetzt worden. Dadurch hatte sich eine Unterdeckung der Solvabilitätskapitalanforderung ergeben, was – damit zusammenhängend dazu führte, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung ihr Neugeschäft eingestellt hat.

Dem gemäß § 134 Abs. 2 VAG vorgelegten Sanierungsplan zur Wiederherstellung der Bedeckung der Solvabilitäts-Kapitalanforderung wurde von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung verweigert. Er ist insofern überholt, als dass nunmehr die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum 31. Dezember 2018 festgestellt wurde. Bei Solvabilitäts-Kapital wie bei Mindestkapital handelt es sich um von Versicherungsunternehmen vorzuhaltende Eigenmittel, die der zusätzlichen Sicherheit für die Versicherten dienen.

Fehlbetrag soll ausgeglichen werden
Die Deutsche Steuerberater-Versicherung beabsichtigt nunmehr unter Nutzung der in der Satzung vorgesehenen Sanierungsklausel, den Fehlbetrag auszugleichen. Da die Deutsche Steuerberater-Versicherung über kein Trägerunternehmen verfügt, ist ein sich ergebender Fehlbetrag, soweit er nicht aus der Verlustrücklage gedeckt werden kann, aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu decken und soweit auch diese nicht ausreicht, durch Herabsetzung der Leistungen oder durch Erhöhung der Beiträge oder durch beide Maßnahmen auszugleichen. Alle Maßnahmen haben auch Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, die Herabsetzung der Leistungen auch für laufende Renten.

Bis Ende des Jahres tragfähiges Sanierungskonzept
Diese Sanierungsmaßnahme erfordert einen Beschluss der Vertreterversammlung und bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung geht davon aus, dass sie Ende des Jahres ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen kann. Erst nach dem Sanierungskonzept können die individuell zu berechnenden Auswirkungen ermittelt werden. (-el / www.bocquel-news.de)

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