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Kulanz: bei Einreiseverbot greift Reiserücktrittsschutz

6. Februar 2017 - Die AachenMünchener entschädigt Kunden, die wegen des unseligen Dekrets von Präsident Donald Trump nicht in die USA einreisen dürfen. Auch bei der Axa Assistance wird (mit Auflagen) der Reiserücktritt finanziell erstattet. Inzwischen wurde das umstrittene Einreiseverbot von Gerichts wegen aufgeweicht.

Die AachenMünchener (www.amv.de) übernimmt die Reiserücktrittskosten, die ihren Kunden aufgrund des US-Einreisedekrets entstehen. Das vor einer Woche vom US-Präsidenten erlassene Dekret erschwert Bürgern aus den Ländern Syrien, Somalia, Sudan, Irak, Iran, Libyen und Jemen die Einreise in die Vereinigten Staaten. Inzwischen hat zwar am Freitag US-Bundesrichter James Robart einer einstweiligen Verfügung des Bundesstaates Washington stattgegeben und damit das umstrittene Einreiseverbot von Präsident Donald Trump gestoppt. Doch die Unsicherheit bleibt, zumal der „frischgebackene“ Präsident schon neue Maßnahmen ankündigte, das Einreiseverbot dennoch durchzudrücken.

Für Kunden, die eine Staatsangehörigkeit der sieben genannten Länder haben, weitet die AachenMünchener ihren Reiseversicherungsschutz aus Kulanz entsprechend aus. „Wer als AachenMünchener-Kunde in die USA einreisen möchte und bereits eine Reise gebucht hat und folglich aufgrund der aktuellen Bestimmungen keine Einreisegenehmigung erhält, kann sich direkt an uns wenden“, sagt Christoph Schmallenbach, Vorstandsvorsitzender der AachenMünchener. „Unsere Kunden haben leider keinen Einfluss auf diese unerwartete Situation. Deshalb werden wir unkompliziert helfen und unsere Deckung in der Reiseversicherung für die Betroffenen entsprechend erweitern“.

Auch ein anderer Anbieter erstattet Kosten – mit Auflagen
Auch der Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen Axa Assistance (www.axa-assistance.de) passt als Reaktion auf das Trump-Dekret zum Einreiseverbot nun seine Stornoregelungen an: Versicherten, die aufgrund des Dekrets ihre USA-Reise nicht antreten können, werden die Kosten erstattet. Voraussetzung: Die Reise wurde bis zum 27. Januar 2017 gebucht. Damit erweitert Axa Assistance vorübergehend seine Leistung, denn Einreiseverbote sind üblicherweise kein versichertes Ereignis. (-el / www.bocquel-news.de)

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