logo
logo

Namen und Nachrichten

Krankentarif-Wechsel nach transparenten Regeln

18. Januar 2016 - Zum Jahreswechsel sind in der privaten Krankenversicherungen neue Tarifwechsel-Leitlinien in Kraft getreten. Sie bringen Privatversicherten mehr Transparenz bei einem nach Beitragserhöhungen gewünschten Tarifwechsel und gehen über gesetzliche Vorschriften noch hinaus.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) steht den Versicherten nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein Tarifwechselrecht im eigenen Unternehmen zu. Davon wollen die Versicherten vor allem dann Gebrauch machen, wenn die Beiträge in ihrem bisherigen Tarif erhöht wurden. Dieses Recht wurde jedoch in der Praxis nicht selten dadurch ausgehöhlt, dass die Versicherten keine Kenntnis von anderen Tarifen hatten, die ähnliche Leistungen zu günstigeren Prämien enthalten.

„Leitbild für das Wechselrecht“
Viele Jahre war es Usus, dass PKV-Unternehmen die Versicherten im Unklaren ließen. Das rief die „Tarifoptimierer“ auf den Plan, Vermittler, die für die Beratung zum Tarifwechsel aus den eingesparten Beiträgen Gebühren kassieren oder die Verträge zu anderen Versicherern umdecken, um die Provisionen einzustreichen. Dabei bleiben in der Regel die Versicherten auf der Strecke, die mit dem Verlust ihrer Altersrückstellungen oder mit deutlich  verschlechtertem Versicherungsschutz büßen müssen. Die intransparente Tarifwechselpraxis wuchs sich zum Imageschaden für die PKV aus. Deshalb hatte die Branche bereits im vergangenen Jahr ein „Leitbild für das Wechselrecht“ vorgeschlagen, das den Vorgang für die Kunden transparenter machen soll.

Jetzt hat der PKV-Verband noch einmal nachgelegt und „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ vorgelegt, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Dazu sagte der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue (Foto: PKV-Verband): „Sie konkretisieren nicht nur das geltende Recht, sondern gehen deutlich darüber hinaus. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.“

80 Prozent des Marktes schließen sich an
Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien würden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Positive Resonanz unter den Versicherungsunternehmen
Allerdings sind die Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes unverbindlich. Doch sie finden eine positive Resonanz unter den Versicherungsunternehmen. „Bereits jetzt bekennen sich Unternehmen mit einem Marktanteil von 80 Prozent der Versicherten zu den Leitlinien“, sagt PKV-Verbandsvorsitzender Laue.  Er rät: „Wer einen Tarifwechsel anstrebt, sollte direkt mit seinem Versicherer sprechen. Das kostenlose Wechselrecht ist ein gesetzlicher Anspruch – auch ohne Mitwirkung kommerzieller ‚Wechselberater‘, die sich gegen Honorar einschalten. Wenn deren ‚Erfolgshonorar‘ einseitig von der Ersparnis abhängt, besteht zudem oft die Gefahr, unbedacht auf wichtige Leistungen zu verzichten.“ (hp / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.