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Klauseln für Schulweg und Differenzdeckung sind neu

27. Oktober 2016 - Besonders auf junge Familien mit Kindern konzentriert sich der HDI mit seiner neuen Unfallversicherung. Der neue Tarif beinhaltet jetzt eine Schulwegklausel, die auf die Sicherheit des Kindes auf dem Weg zur Schule abzielt. Auch mehr Haftungs- und Beratungssicherheit verspricht dieser Tarif.

Der HDI (www.hdi.de) strebt an, mit der „Unfallversicherung 10/2016“ vor allen für Familien mit schulpflichtigen Kindern die erste Wahl zu sein. Die Höhe der Beiträge ist demnach an den Möglichkeiten junger Familien ausgerichtet. Außerdem wurden die Leistungen erweitert: Fast alle Versicherungs-Pakete bieten nun spezielle Inhalte für mitversicherte Kinder.

Durch die neue Schulwegklausel etwa erhöht sich die Invaliditätsleistung für das versicherte Kind bei Unfällen auf den Wegen von und zur Schule oder Kindertagesstätte um 25 Prozent.

Flexibilität ist Trumpf
Der Versicherungsschutz ist flexibel anpassbar und kann genau auf die Lebenssituation und den Anspruch des Kunden zugeschnitten werden. Das wird mit flexiblen Paketen, unterschiedlichen Summen für Invaliditäts-, Renten- und Todesfallleistungen, einem Tagegeld und vielfältigen Progressionsmodellen möglich. Außerdem bietet ein Schutzbrief Hilfe- und Pflegeleistungen für Versicherte, die nach einem Unfall Unterstützung benötigen.

Erstmals bietet die HDI Unfallversicherung über das Paket "Rundum Sorglos" eine sogenannte Differenzdeckungsklausel: Wenn im Schadenfall die Bedingungen des Vorversicherers eine umfangreichere Regelung vorsahen, reguliert der HDI auf Wunsch des Versicherten nach den Bedingungen des Vorgängervertrags. Darüber hinaus hat der HDI diverse Deckungen im Paket "Leistung Plus" erweitert: Bergungskosten und kosmetische Operationen sind jetzt bis 30.000 Euro mitversichert und die Sofortleistung bei schweren Verletzungen bis 20.000 Euro. Deutlich erhöht wurde auch der Mitwirkungsanteil im Paket "Rundum Sorglos" - auf nunmehr 50 Prozent. (ml / www.bocquel-news.de)

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