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Konzepte und Kriterien

Kippt die klassische Garantie bei der bAV?

5. September 2016 - Die Garantien in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sollten so bleiben, wie sie derzeit sind. Das wünscht sich eine große Mehrheit der Arbeitnehmer, während das vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagene „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ geringere Haftung der Arbeitgeber implizieren sollte.

Es geht um die Garantien – nun auch bei den Betriebsrenten. Schon länger setzen die Garantien der klassischen Lebensversicherungsmodelle die Branche besonders in der derzeit historischen Niedrigzinsphase enorm unter Druck. Neue Alternativen sind beispielsweise mit Index-Policen mit völlig anderen Garantie-Modellen in den Markt gekommen.

Die Garantien, die Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ihren Beschäftigten aussprechen, spielen für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Betriebsrente. Das ergab die jüngste Umfrage im Rahmen des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, den das DIA Deutsche Institut für Altersvorsorge (www.dia-vorsorge.de) viermal im Jahr gemeinsam mit dem Kölner Marktforschungsunternehmen YouGov (www.yougov.de) erhebt. So erklärten 70 Prozent der Befragten, die Garantien in der betrieblichen Altersversorgung sollten so bleiben, wie sie derzeit sind. Dafür wird auch in Kauf genommen, dass die Rendite-Chancen bei der Anlage der Gelder für die künftigen Betriebsrenten geringer ausfallen.

Laut des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge ist die Bereitschaft, zugunsten einer möglichen höheren Rendite-Erwartung zumindest auf einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie zu verzichten, ziemlich gering verbreitet. Dieser Alternative stimmten in der Befragung lediglich 32 Prozent mehr oder weniger zu, wie aus der nachfolgenden DIA-Grafik ersichtlich ist.

Zielrente mit mehr Freiheiten in der Kapitalanlage
Aus den Ergebnissen des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge ist außerdem ersichtlich, dass dagegen eine „Kompromisslösung“ eher akzeptabel erscheint. Vorgeschlagen hatten sie die Autoren eines Gutachtens, das im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums angefertigt worden ist. Darin ist in Anlehnung an Erfahrungen in anderen europäischen Staaten eine sogenannte Zielrente konzipiert worden, bei der die spätere Leistung auf der Grundlage sorgfältiger kaufmännischer Grundsätze ermittelt, aber nicht garantiert wird. So bleibe Spielraum für eine ertragreichere Kapitalanlage, heißt es. Wenn wegen ungünstigerer Kapitalmarktbedingungen die künftige Rente herabgesetzt werden muss, wird nach einer Verbesserung der Kapitalanlagen die Rente wieder angehoben. Mit einer solchen Lösung konnten sich immerhin 55 Prozent der Befragten anfreunden.

Politische Diskussion und Auseinandersetzung mit den Verbänden
Die Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend erfolgte vor dem Hintergrund einer politischen Diskussion, die im Ergebnis zu einer geringeren Haftung der Arbeitgeber für die Betriebsrenten führen soll. Darüber wird seit der Vorstellung des sogenannten „Sozialpartnermodells Betriebsrente“, das vom Bundesarbeitsministerium bereits 2014 erstmalig ins Gespräch gebracht worden ist, eine Auseinandersetzung mit den Verbänden der Arbeitgeber, mit den Gewerkschaften und Anbietern der betrieblichen Altersversorgung geführt. (-el / www.bocquel-news.de)

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