logo
logo

Konzepte und Kriterien

Kennen Arbeitnehmer die Rente vom Chef noch nicht?

30. November 2015 - Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, mit fünf Durchführungswegen, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Immer noch ignorieren zu viele Arbeitnehmer – rund 40 Prozent - die attraktive Rente vom Chef.

Wie der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (www.bvi.de) in seiner Serie „Wissenswertes rund ums Geldanlegen“ (Foto: BVI) veröffentlicht, überweist der Arbeitgeber beim Durchführungsweg der sogenannten „Entgeltumwandlung“ einen Sparbeitrag unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers in einen Vorsorgevertrag, der bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabefrei ist. Dafür kann er auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nutzen. Einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig sind erst die Auszahlungen im Ruhestand, bei einem dann zumeist geringeren Steuersatz.

Doch obwohl der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung seit 2002 besteht und seit 2013 auch geringfügig Beschäftigte mit einem sogenannten 450-Euro-Job Anspruch auf Entgeltumwandlung haben können, sind noch immer rund 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland dem jüngsten Alterssicherungsbericht zufolge ohne bAV. Darauf weist auch die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Man dürfe nicht vergessen, dass Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben.

Wie der BVI mitteilt, bedeutet das: Sofern keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen, muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag vom Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden (Entgeltumwandlung).

Möglich wird die bAV entweder über ein direktes Rentenversprechen des Arbeitgebers („Direktzusage“) oder über externe Durchführungswege wie Unterstützungskassen, Pensionskassen, Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der bAV sogar mit einem Zuschuss. Das macht die Betriebsrente für den Arbeitnehmer zusätzlich attraktiv. Darauf sollte jeder Arbeitnehmer ohne bAV vor allem jetzt - in Zeiten von Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld – drängen. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.