logo
logo

Namen und Nachrichten

Keine einfachen Lösungen bei Betriebsrentenreform

12. September 2016 - Die Komplexität der bAV gilt als eines der Hindernisse für eine stärkere Verbreitung. Dennoch werden sich alle Beteiligten daran gewöhnen müssen. Zwar lässt das Betriebsrentengesetz weiter auf sich warten, die Umrisse werden jedoch allmählich klarer, aber auch die Probleme.

Alles spricht dafür, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch komplexer wird. Damit dürfte ein Dauerproblem der bAV auch in der Zukunft fortwirken. Denn die Beschäftigten wünschen sich eigentlich ein einfacheres bAV-System. 82 Prozent der Beschäftigten halten die betriebliche Altersversorgung für sehr komplex.

Besonders unter Frauen und Älteren ist diese Auffassung vertreten. Diese Einschätzung ermittelte der jüngste DIA Deutschland-Trend Vorsorge, den das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA – www.dia-vorsorge.de) viermal im Jahr erhebt. Die Komplexität ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Grund dafür, dass ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge noch nicht nutzt. So gaben in der Umfrage 54 Prozent an, dass sie derzeit noch nicht für eine Betriebsrente ansparen und derzeit auch keine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung planen (siehe Grafik). Auch hier ist der Anteil der Frauen mit 58 Prozent überdurchschnittlich. Lediglich acht Prozent der Befragten ohne betriebliche Altersversorgung beabsichtigen in den kommenden zwölf Monaten den Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung.

Betriebsrentenstärkungsgesetz lässt auf sich warten
„Die Tatsache, dass mehr als vier Fünftel der Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung als übermäßig komplex einschätzen, sollten sich die Politiker bei der angekündigten bAV-Reform zu Herzen nehmen. Eine Vereinfachung würde die Verbreitung mit großer Wahrscheinlichkeit verbessern“, sagt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Ein Kriterium, auf das deutsche Sparer großen Wert legen, erfüllt die betriebliche Altersversorgung nämlich: Rund 70 Prozent der im DIA-Deutschland-Trend Vorsorge Befragten schätzten die betriebliche Altersversorgung als eine sehr sichere Anlage ein. - Auf der jüngsten Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen der Arbeitsgemeinschaft für betrieblich Altersversorgung (www.aba-online.de) in Mannheim hatte Peter Görgen, Leiter des Referats „Zusätzliche Altersvorsorge“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS – www.bmas.de) erklärt, dass der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz noch nicht vorliege. Es gebe noch zahlreiche offene Punkte, die zu klären seien, doch „sind wir guter Hoffnung, das dies in den nächsten Wochen geschehen werde, berichtet die Online-Publikation „Leiter bAV“ (www.lbav.de).

Anrechnung auf Grundsicherung weiter ungelöst
Danach habe Görgen dennoch einige Leitlinien des neuen Gesetzes offenbart. So scheint sich eine Lösung bei der Anrechnung der bAV-Leistungen auf die Grundsicherung noch nicht abzuzeichnen, die Materie sei zu kompliziert.

Was das Sozialpartnermodell betreffe, so müssten die Tarifparteien nicht unbedingt eigene Einrichtungen gründen, sondern könnte auf die bestehende bAV zurückgreifen. Wichtig sei der Politik dabei, dass in einem solchen Fall Arbeitgeber und Gewerkschaften beteiligt bleiben, beispielsweise über eine ständige Vertretung in den Aufsichtsgremien. Das Gesetz werde hier dabei keine genauen Vorgaben machen, so Görgen weiter. Was die Frage eines Obligatoriums betrift, sollen laut Görgen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Tarifparteien dies rechtssicher vereinbaren können. Einer  Anwendung der neuen Regeln auch auf den Bestand erteilte Görgen eine eindeutige Absage.

Die Zielrente kommt
Die Zielrente gilt offenbar als der beste Weg, das Dilemma zwischen gewünschter Enthaftung der Arbeitgeber einerseits und dem Garantiebegehren der Arbeitnehmer zu lösen, denn beides wird dadurch obsolet. „Die Experten sind sich weitgehend einig, dass Zielrentensysteme eine gute Antwort auf den anhaltenden Druck von Märkten, Zins und Demografie wären“, erläuterte Görgen laut „Leiter bAV“. Er habe aber zu bedenken gegeben, dass dies gleichwohl äußerst schwer zu kommunizieren sei: „Man müsste den Beschäftigten also sagen 'Wir entlassen den Arbeitgeber aus der Haftung für die Mindestleistung Deiner Rente, damit du eine höhere bekommst'. Das wird ein mühsamer Prozess, der Zeit und Geduld brauchen wird.“ Schließlich sei der Gedanke, dass Betriebsrenten auch mal fallen können, in Deutschland ein völlig neuer. Wie man diese Volatilität im einzelnen zähmen könne, sei noch unklar, doch fest stehe, dass man hierzu auch neue Vorschriften im Versicherungsaufsichtsgesetz brauchen werde, und eben dies sei einer der Punkte, bei denen die Stakeholder noch uneinig seien.

Mehr Förderung
Die Bemessungsgrundlage für den Paragrafen 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz soll verbreitert werden, habe Görgen angekündigt, so „Leiter bAV“. Sie werde vermutlich von 4 auf 6,5 Prozent bei Wegfall des Sonderpostens von 1.800 Euro gemäß 3. Nr. 63 Satz 3 steigen, Details seien noch unklar. Des Weiteren werde weiter an dem Zulagenmodell gearbeitet, bei dem die Arbeitgeber bei Geringverdienern ihre Zuschüsse zur Betriebsrente bis maximal 480 Euro zu 30 Prozent über die Lohnsteuerabrechnung zurückerhalten, Einzelheiten auch hier noch unklar. (hp / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.