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Konzepte und Kriterien

Keine Pflichtversicherung für Elementarschäden

22. Juni 2015 - Das Tauziehen für oder gegen eine Pflichtversicherung der Elementarschäden ist beendet. Die Justizministerkonferenz sprach sich vergangene Woche klar dagegen aus. Die deutschen Versicherer sehen jetzt ihre Position als Anbieter von Elementarschäden-Versicherungen gestärkt.

Die Justizministerkonferenz hat sich in Stuttgart gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Statt Versicherungszwang wollen die Minister das Versichern auf freiwilliger Basis voranbringen: So soll es staatliche Hilfen für Flutopfer nur dann geben, wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz bemüht haben. Um die Bevölkerung stärker über Naturgefahren, wie Hochwasser und Starkregen, zu sensibilisieren, empfehlen die Politiker eine bundesweite Informationskampagne. Außerdem sollen sich Bürger in einem nationalen Portal über ihr individuelles Gefahrenpotential, Präventionsmaßnahmen und Versicherungsmöglichkeiten informieren können.

In der Entscheidung der Justizminister sieht der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) ein klares Signal an die Bürger, sich vor Naturgefahren zu schützen. „Der beste Schutz der Menschen sind Prävention und Versicherung zusammen. Denn Versicherungsschutz allein verhindert keine Katastrophe“, sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. Der Beschluss bringt nunmehr Klarheit in die nach dem Sommerhochwasser 2013 intensiv geführte Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung. Ähnliche Empfehlungen, wie die Justizminister, hatten die Umwelt- und die Finanzministerkonferenzen zuvor gegeben.

Nur knapp 40 Prozent der Häuser gegen Elementargefahren versichert
Obwohl die deutschen Versicherer praktisch alle Gebäude gegen Elementargefahren versichern können, liegt die Versicherungsdichte derzeit nur bei knapp 40 Prozent. Bei vielen Hausbesitzern ist die eigene Betroffenheit durch Naturgefahren, insbesondere von Überschwemmungen nicht genügend bekannt. Um dies zu ändern, muss das Risikobewusstsein der Menschen geschärft werden. „Nur wer die Gefahren kennt, kann und wird sich ausreichend schützen“, sagt Erdland. Deshalb unterstützt die Versicherungswirtschaft den Vorstoß der Politik für eine bundesweite Informationskampagne und ein Naturgefahrenportal.

Aufklärung und Prävention verringern Unwetterschäden
Daneben müssen präventive Maßnahmen verstärkt werden, um Schäden zu vermeiden. Hier ist vor allem der staatliche Hochwasserschutz gefordert, der mit dem nationalen Hochwasserschutzplan neu ausgerichtet werden soll. Doch auch die Kommunen müssen handeln. Sie dürfen Baugebiete nicht mehr in gefährdeten Lagen ausweisen und müssen Abwassernetze auf künftige Starkregenereignisse vorbereiten. Die deutschen Versicherer werden weiterhin unter dem Motto „Kompass Naturgefahren” – auf ihr Informationsportal bundesweit hinweisen. Zudem haben sie bereits zu Beginn des Jahrtausends ein geografisches Informationssystem mit ZÜRS ("Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen") aufgebaut, um das Naturrisiko Hochwasser risikogerecht kalkulieren zu können. Und seit 2012 kann jeder selbst im Internet ermitteln, wie oft oder ob das eigene Wohngebiet von Überschwemmungen heimgesucht wird (siehe auch Bericht Überschwemmungsrisiko per Mausklick ermitteln). Die Leistungen der Versicherer nach Elementarschäden nehmen deutlich zu. Sie hatten die deutschen Versicherer nach der Flut 2013 rund 140.000 Schäden in einer Gesamthöhe von 1,8 Milliarden Euro reguliert, im gesamten Jahr 2013 leisteten sie rund 7 Milliarden Euro für Schäden durch Naturereignisse. (-el / www.bocquel-news.de)

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