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Junge Menschen wissen zu wenig über Pflegekosten

16. September 2021 - Durch-schnittlich 2.000 Euro müssen Bewohnerinnen und Bewohner derzeit in Pflegeheimen jeden Monat zuzahlen. Wie groß diese Pflegelücke ist, wissen jedoch nur 57 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Unter den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar nur 41 Prozent. Das zeigt eine Insa-Umfrage.

Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie viel sie im Pflegefall im Heim aus eigener Tasche zahlen müssten. Gerade Jüngere haben hier deutliche Wissenslücken, zeigt eine neue Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa (www.insa-consulere.de). Dabei ist eine gute Vorsorge günstiger als viele denken.

Allerdings könnte diese Wissenslücke erklären, warum gerade einmal 5 Prozent der Menschen in Deutschland mit einer Zusatzversicherung für den Pflegefall vorsorgen. Ebenfalls nur 5 Prozent haben vor, in nächster Zeit eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Dabei sind Pflegezusatz-versicherungen günstiger als viele denken. Schon ab 35 Euro im Monat kann zum Beispiel ein 35-Jähriger „seine“ Pflegelücke vollständig schließen. Fest steht aber auch: Je später man eine solche Zusatzversicherung abschließt, desto teurer wird sie.

Wer die Notwendigkeit zu einer privaten Vorsorge erkannt hat, sollte sich vorm Abschluss einer Pflegezusatzversicherung über die verschiedenen Angebote der Versicherer informieren. Dabei sollten lediglich ein paar grundsätzliche Dinge beachtet werden:

Die Versicherung zahlt, sobald Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellt wird.

  • Die Definition der Pflegegrade entspricht der gesetzlichen Pflegeversicherung.
  • Die Versicherung leistet mindestens in den Pflegegraden 2 bis 5 sowie bei ambulanter und stationärer Pflege.
  • Pflege wird immer teurer. Deswegen sollte die Versicherung die Möglichkeit einer regelmäßigen Dynamisierung vorsehen, die es ermöglicht, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit den Versicherungsschutz zu erhöhen.
  • Bei vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im europäischen Ausland sollte Versicherungsschutz mindestens in der EU, im EWR oder der Schweiz gegeben sein.
  • Der Tarif leistet auch während einer stationären Heilbehandlung, Rehabilitation, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung.
  • Eine frühzeitige Beitragsbefreiung im Pflegefall ist oft möglich, verteuert aber die Versicherung. Deswegen sollte sie erst ab dem Pflegegrad 4 vereinbart werden.
  • Sinnvoll kann eine Nachversicherungsgarantie sein. Damit lässt sich der Versicherungsschutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen, falls sich die Lebensumstände in der Zwischenzeit ändern sollten.
  • Die Höhe des Einstiegsbeitrags sollte nicht das alleinige Kriterium sein. Es sollte gefragt werden, ob es im Tarif kürzlich eine Beitragsanpassung gegeben hat. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Beitrag längere Zeit stabil bleibt. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass der Beitrag künftig noch steigt, um dem niedrigen Zinsniveau Rechnung zu tragen.

So haben Jüngere nicht nur eine echte Chance ihre deutlichen Wissenslücken zu schließen, sondern auch im Fall der Fälle frühzeitig vorgesorgt zu haben. (-el / www.bocquel-news.de)

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