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Konzepte und Kriterien

Ist die Zahlungsmoral der D&O-Versicherer schlecht?

14. Juni 2018 - Viele Insolvenz-Verwalter hierzulande kritisieren, dass sich die D&O-Versicherung von Geschäftsführern querstellt, wenn es um die Auszahlung der Versicherungssumme geht. Sehr häufig würden die Assekuranzen die geltend gemachte Forderungshöhe bestreiten. Die Hälfte beklagt eine grundsätzliche Ablehnungshaltung.

Die Zahlungsmoral der D&O-Versicherer ist schlecht. Das behauptet die Mehrzahl der Insolvenzverwalter, die die angeblich fällige Versicherungssumme aus einer Managerhaftpflicht-Versicherung (D&O) einfordern. Der Kölner D&O-Versicherer VOV (www.vov.eu) hatte diesbezüglich gemeinsam mit dem DIAI Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht (www.diai.org) 75 erfahrene Insolvenzverwalter befragt. Die Insolvenzverwalter mussten aber auch zugeben, dass kein einziger Anspruch vollumfänglich durchgehe.

Diederik Sutorius, Chef des Kölner D&O-Versicherers gibt zu bedenken, dass viele der gestellten Forderungen zu hoch greifen und zumindest teilweise auch nicht plausibel seien. Wie er mitteilt, vergleichen sich die Streitparteien in der Regel außergerichtlich. Das bestätigen auch die Anspruchsteller selbst. Mehr als die Hälfte der Insolvenzverwalter einigt sich dabei jedoch auf einen Betrag, der deutlich unterhalb der ursprünglich geforderten Summe liegt. „Insolvenzverwalter stecken in einem Dilemma“, sagt der VOV-Chef, „Die Gläubiger wollen möglichst viel Geld retten. Insolvenzverwalter, die zu wenig fordern, müssen sich häufig verantworten und können für entgangene Schadenersatzzahlung selbst zur Kasse gebeten werden.“

Ein häufiger Streitpunkt sind laut Umfrageergebnis Zahlungen, die ein Geschäftsführer geleistet hat, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif gewesen ist. Fließen trotzdem Gelder, müssen Manager dafür privat eintreten (§64 GmbHG). Laut OLG Celle handelt es sich dabei jedoch nicht um einen Vermögensschaden (Az. 8 W 20/16). 59 Prozent der Insolvenzverwalter bestätigen, dass Versicherer solche Schäden daher selten oder nie erstatten. Weitere 32 Prozent sprechen von gelegentlichen Zahlungen. Hier gibt Diederik Sutorius Entwarnung: „Aktuelle Vertragsbedingungen decken das Haftungsrisiko für Manager ausdrücklich ab, falls sie nach Insolvenzreife weitere Zahlungen leisten.“

Forderungen in Millionenhöhe häufig unzureichend begründet
Doch laut Umfrage sind unklare Rechtslagen nicht der einzige Grund für Auseinandersetzungen mit dem D&O-Versicherer. Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) kritisiert etwa, dass selbst Forderungen in Millionenhöhe häufig unzureichend begründet werden.

„Jede zweite Inanspruchnahme gegen einen D&O-Versicherer bleibt hinter den Standards zurück, die für eine erfolgreiche Klage gegen einen betroffenen Geschäftsführer einzuhalten wären“, erläutert Prof. Hans Haarmeyer vom DIAI. Mit moderner Software sei die Schadenhöhe zwar relativ leicht zu ermitteln. „Insolvenzverwalter sollten sich nicht allein auf die Summen verlassen, die der Computer auswirft“, so Prof. Haarmeyer.

Rücklauf-Quote der Befragungen betrug 10,4 Prozent
Der D&O-Versicherer VOV und das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) haben online insgesamt 720 Insolvenzverwalter und Rechtsanwaltskanzleien befragt. Die Rücklauf-Quote betrug 10,4 Prozent. Die 75 Teilnehmer beschäftigen sich zu 80 Prozent bereits seit mehr als zehn Jahren mit Insolvenzen. (-el / www.bocquel-news.de)

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