19. April 2023 - Laut dem „Rentenatlas" der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche gesetzliche Rente Ende 2021 bei weniger als 1.400 Euro pro Monat. Insbesondere Frauen erhielten mit durchschnittlich 1.101 Euro eine noch geringere Rente. Kann eine Immobilienrente als Lösung für die Problematik der Altersarmut herhalten?
Die WIR WohnImmobilienRente GmbH (www.immorente.de) weist darauf hin, dass Rentner*innen hierzulande mit einer Immobilienrente ihr Einkommen verbessern können. Dabei gibt es verschiedene Modelle, die sich für ein monatliches Zusatzeinkommen eignen. Besonders die Leibrente und die Umkehrhypothek bieten sich an.
Bei der Leibrente wird die selbstgenutzte Immobilie verkauft. Im Gegenzug erhalten die Verkäufer ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht sowie monatliche Rentenzahlungen. Diese richten sich nach dem Wert der Immobilie und dem Alter des Verkäufers. Mit zunehmendem Alter steigen die Rentenzahlungen in der Regel an. Ein Vorteil der Leibrente ist, dass der neue Eigentümer für Reparaturen und Instandhaltung verantwortlich ist.
Die Umkehrhypothek, auch Immobilienverzehrkredit genannt, bietet eine Alternative für Personen, die zwar zusätzliches Geld aus ihrer Immobilie ziehen möchten, diese jedoch nicht verkaufen möchten. Dabei handelt es sich um einen Kredit, für den nur die Immobilie haftet. Die Eigentümer erhalten monatliche Zahlungen, ohne während der Laufzeit Zinsen oder Tilgungen zu zahlen. Stirbt der Kreditnehmer oder zieht aus der Immobilie aus, wird der ausgezahlte Betrag plus Zinsen mittels der Immobilie zurückgezahlt. Der beim Verkauf entstehende Kapitalüberschuss steht den Eigentümern oder deren Erben zu.
Die WIR WohnImmobilienRente GmbH bietet eine Beratung zu allen Formen der Immobilienrente an und stellt Interessierten einen kostenlosen Leitfaden auf der WIR Homepage zur Verfügung. Eine Immobilienrente kann somit eine sinnvolle Lösung sein, um das Einkommen im Alter aufzubessern und der drohenden Altersarmut entgegenzuwirken. (-ver / www.bocquel-news.de)
Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.