13. Mai 2025 - Die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleiben für Vermittlerinnen und Vermittler ein zentrales Thema. Das belegt das aktuelle 17. AfW-Vermittlerbarometer eindrucksvoll: Die Mehrheit der Branche kommt ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) nach – doch es bleibt Luft nach oben.
Rund 1.100 Vermittlerinnen und Vermittler nahmen an der Umfrage des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW (www.bundesverband-finanzdienstleistung.de) teil. Das Ergebnis: Zwei Drittel der Befragten (65 Prozent) bewerten die GwG-Konformität ihres Unternehmens als gut. Ein klares Signal für das gestiegene Verantwortungsbewusstsein innerhalb der Branche.
Gesetzliche Anforderungen im Fokus der Politik
Auch politisch hat das Thema weiter an Bedeutung gewonnen.
Die neue Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU setzt auf eine stringente Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität.
Im Zentrum stehen dabei die Stärkung des Transparenzregisters, effektivere Verfahren zur Vermögensabschöpfung sowie eine Zentralisierung der Zuständigkeiten auf Bundesebene.
„Verstöße gegen das Geldwäschegesetz werden künftig noch konsequenter verfolgt“, warnt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des AfW. Vermittlerinnen und Vermittler seien daher gut beraten, ihre internen Prozesse regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Nicht alle Vermittler setzen GwG-Vorgaben vollständig um
Das Vermittlerbarometer zeigt aber auch, dass weiterhin Aufklärungs- und Unterstützungsbedarf besteht. 24 Prozent der Befragten äußerten Unsicherheiten hinsichtlich der GwG-Konformität ihres Unternehmens. Zwei Prozent gaben an, die gesetzlichen Vorgaben noch nicht vollständig umzusetzen. Besonders kritisch: 42 Prozent der Teilnehmer verzichten auf eine schriftliche Risikoanalyse – obwohl diese ein zentraler Bestandteil der GwG-Pflichten ist.
Dabei sind die Anforderungen eindeutig: Vermittler, die Lebensversicherungen, Darlehen oder kapitalbildende Produkte vertreiben, gelten grundsätzlich als GwG-verpflichtet – unabhängig vom Umfang der Tätigkeit. Reine Sachversicherungsvermittler sind hiervon ausgenommen. Auch Finanzanlagenvermittler unterliegen den Pflichten, sofern sie nicht ausschließlich Produkte von bereits GwG-verpflichteten Emittenten vertreiben.
Hilfestellung durch Branchenverbände
Um Vermittler bei der Einhaltung der Pflichten zu unterstützen, haben der AfW und der Votum-Verband ein praxisnahes Kompendium zur Geldwäscheprävention veröffentlicht. Es fasst alle relevanten Maßnahmen – von Risikoanalysen über Schulungspflichten bis zur Registrierung im Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) – verständlich zusammen.
„Zögern Sie nicht. Anlasslose Kontrollen können jederzeit erfolgen“, betont Wirth. Seit dem 1. Januar 2024 besteht zudem eine Pflicht zur Registrierung beim FIU-Meldeportal goAML – hierüber sind sämtliche Verdachtsmeldungen einzureichen. (-ver / www.bocquel-news.de)
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