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Konzepte und Kriterien

Für Honorarberatung haben die Verbraucher wenig übrig

19. März 2015 - Die große Mehrheit der Verbraucher bevorzugt die Honorierung des Beraters über Provisionen. Generell ist nicht der Preis das Entscheidende, sondern der Nutzen einer Versicherung. Wer sich Honorarberatung vorstellen kann, will vor allem niedrigere Kosten.

Die Versicherungsgruppe Die Bayerische (www.diebayerische.de) hat gemeinsam mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund (www.fh-dortmund.de) und dem Marktforschungsinstitut FGM GmbH (www.fgm.de) die Haltung von Verbrauchern zum Thema Honorarberatung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass fast zwei Drittel (61 Prozent) der Befragten keinen Wunsch nach Honorarberatung hegen. Auf der anderen Seite können sich 33 Prozent der Befragten grundsätzlich vorstellen, für Versicherungsberatung ein Honorar zu bezahlen (siehe Grafik: Die Bayerische). Als Gründe nennen sie zu 74 Prozent niedrigere Kosten, also eine günstigere Versicherungsprämie. 82 Prozent erwarten dabei eine größere Auswahl an verschiedenen Versicherungsprodukten. Und 88 Prozent nennen eine an individuellen Bedürfnissen orientierte Beratung als Motiv.

 

Die Umfrage offenbart auch, welche Wege die Kunden beim Versicherungsabschlusses zurzeit bevorzugen: 59 Prozent wählen einen Versicherungsvermittler. Bereits 25 Prozent schließen Verträge direkt mit dem Versicherungsunternehmen ab und bei 16 Prozent – Stichwort hybrider Verbraucher – ist der Abschluss direkt oder über Vermittler in etwa gleich verteilt, so das Ergebnis der Studie. Als zuletzt abgeschlossene Versicherung nennen die Befragten am häufigsten Kfz- (29 Prozent), Renten- (11 Prozent) und Rechtsschutzversicherungen (10 Prozent).

„Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher schließt eine Versicherung einzig wegen des damit verbundenen Nutzens ab“, stellt dazu Prof. Matthias Beenken (Foto links: FH Dortmund) fest. „Das ist eine vernünftige Haltung: Gekauft wird nicht, weil die Marge oder die Provision so gering ist, sondern weil das Produkt dem Kunden im Verhältnis zum Gesamtpreis einen Vorteil bringt.“

„Die Untersuchung zeigt, dass Verbraucher die Form der Honorierung über Provisionen ganz bewusst bevorzugen“, sagt Dr. Herbert Schneidemann (Foto rechts: Die Bayerische), Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Wir wollen jedoch die Entscheidung dem Konsumenten überlassen. Deshalb bieten wir seit Jahren unsere Produkte auch als Honorartarife an.“

Gesetzgeber will Honorarberatung auch bei Versicherungen
Die Frage, ob und in welchem Maße Verbraucher die Honorarberatung bei Versicherungen in Anspruch nehmen wollen, wird immer wieder diskutiert. Die Tatsache, dass auch die Umfrage der Bayerischen erneut bestätigt, dass es dazu bisher keine große Zustimmung gibt, nährt die Skepsis der Branche. Gleichwohl werden die Europäische Union, Verbraucherschützer und Gesetzgeber nicht davon ablassen, die Verbraucher mit einer entsprechenden Gesetzgebung zu „beglücken“. Der unlängst stattgefundene zehnte Honorarberaterkongress in Hanau hat dies bestätigt. Dort bekräftigte Christian Grugel, Leiter der Abteilung Verbraucherpolitik im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (www.bmjv.de), dass die Bundesregierung an ihrem Ziel festhält, „die Honorarberatung auf alle Finanzprodukte auszudehnen. Die Honorarberatung ist nach unserer Ansicht besonders kundenfreundlich“. 

Versicherungsberater sollen vermitteln dürfen
Bisher ist die Honorarberatung nur für Versicherungsberater nach Paragraf 37e Gewerbeordnung (GewO) sowie bei Finanzanlagen für Honorar-Anlageberater nach Paragraf 37f GewO geregelt. Der Zuspruch ist dürftig, bisher gibt es nur 292 registrierte 37e-Berater sowie 65 registrierte 37f-Berater. Die Bundesregierung plant nach Angaben von BMJV-Mann Grugel, den Versicherungsberatern künftig auch die Vermittlung zu erlauben. Falls keine geeigneten Nettotarife zur Verfügung stehen, sollen Versicherungsberater Provisionen an die Verbraucher weiterleiten dürfen. (hp / www.bocquel-news.de)

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