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Konzepte und Kriterien

Fünf einfache Wege führen zur (Zusatz-)Rente vom Chef

4. Juli 2016 - Die Zahl der Verträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stieg 2015 um 1,8 Prozent auf über 15 Millionen Policen. Doch trotz gesetzlicher Verankerung bieten noch immer nicht alle Unternehmer ihren Beschäftigten eine bAV an. Und längst noch nicht alle Arbeitnehmer wissen das und nutzen sie in vollem Umfang aus.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) der Lebensversicherer bietet eine krisensichere Alternative zu der Anlage in Investmentfonds. Doch von der Rente vom Chef, die auch steuerliche Vorteile gewährt, profitiert nicht einmal ein Drittel aller Arbeitnehmer hierzulande. Ungeachtet der Reformbemühungen der Politik gibt es für Berufstätige längst eine nahezu spielerische Möglichkeit die eigene Rente aufzustocken. Viele wissen gar nicht, dass sie als Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung haben. Jeder gesetzlich rentenpflichtversicherte Arbeitnehmer kann bis zu 2.976 Euro begünstigt aus seinem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen und eine zusätzliche Rente aufbauen (Foto: BVI). Arbeitnehmer müssen also auf die eingezahlten Beträge keinen Steuern und Sozialabgaben zahlen und diese erst bei der Auszahlung der Betriebsrente entrichten. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Beitragszahlungen und kann den Durchführungsweg bestimmen.

Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) meldet ein Plus bei den bAV-Berechtigten seit vergangenem Jahr. - Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management (www.bvi.de) hat noch einmal die fünf bAV-Durchführungswege zusammengefasst und erklärt. Für alle Durchführungswege gilt gleichermaßen: Anspruch auf eine Rentenzahlung haben ausschließlich die Arbeitnehmer. Zugleich sind die Ansprüche der Arbeitnehmer auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.

Direktzusage
Mit einer Direktzusage sagt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unmittelbar Leistungen zu. Der Arbeitgeber schaltet also keinen Dritten ein. Dabei bildet das Unternehmen in der Regel Rücklagen zur Finanzierung der künftigen Versorgungsleistungen. Direktzusagen werden dabei über den Pensionssicherungsverein gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert.

Pensionskassen
Selbständige Versorgungseinrichtungen gewähren ihren Mitgliedern Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Pensionskassen werden von einem einzelnen Unternehmen oder auch von mehreren Unternehmen gemeinschaftlich getragen. Der Arbeitgeber nutzt die Pensionskasse als ein separates Unternehmen für die Verwaltung der Betriebsrente in der Anspar- und der Auszahlphase.

Unterstützungskassen
Ähnlich wie Pensionskassen sind Unterstützungskassen eigenständige Versorgungseinrichtungen, über die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten ergänzende Versorgungsleistungen zusagt. Im Rahmen einer Unterstützungskasse können auch Beträge oberhalb von 2.976 Euro ohne Steuerabzug eingezahlt werden. Unterstützungskassen werden deshalb oftmals für die Absicherung von Führungskräften gewählt.

Pensionsfonds
Anders als bei anderen Durchführungswegen darf in Pensionsfonds das Kapital bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden. Diese Möglichkeit wird in der Regel jedoch nicht voll ausgenutzt. Gleichwohl können Arbeitnehmer mit Pensionsfonds oft stärker von den Rendite-Chancen der Kapitalmärkte profitieren.

Direktversicherung
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter gesondert einen Lebens-/Rentenversicherungsvertrag ab. Kleine Unternehmen wählen häufig diesen Durchführungsweg, weil sie so den Verwaltungsaufwand gering halten können. Lebensversicherungsunternehmen investieren das Kapital überwiegend in derzeit sehr niedrig verzinsliche Anleihen. Höhere Anlage-Chancen bieten fondsgebundene Lebensversicherungen die stärker in Aktien investieren, teilt dazu der BVI mit. (ml / www.bocquel-news.de)

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