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Funkschlüssel geknackt - wer zahlt Pkw-Diebstahl?

1. September 2016 - Diebe finden das toll, doch Autobesitzer sind verunsichert: Das Schließsystem bei Auto-Funkschlüsseln hält nicht, was es verspricht. Forscher haben hier erneut massive Sicherheitslücken entdeckt. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn Kriminelle das Schließsystem knacken?

Sie sind praktisch und komfortabel - die Funkschlüssel fürs Auto (Foto: pixabay.com). Kein lästiges Gefummel mehr an der Autotür. Ein Klick – selbst viele Meter vom Fahrzeug entfernt – und die Autotür öffnet sich spielend. Doch sind die Funkschlüssel auch sicher?

Ein Forscherteam aus Deutschland und Großbritannien hat nun erneut massive Sicherheitslücken in Funkschlüsseln entdeckt. Die Forscher Flavio D. Garcia, Pierre Pavlidès, Timo Kasper und David Oswald haben bei Modellen von fünfzehn Herstellern die Funkfunktion überwunden. Das ist jene Funktion, mit der sich das Auto von weitem verschließen und öffnen lässt. Weltweit könnten mehr als 100 Millionen Fahrzeuge von diesem Sicherheitsleck betroffen sein.

Und wenn ein Auto geklaut wird, weil Kriminelle das Schließsystem des Funkschlüssels knackten, gibt es dann eine Versicherung, die für den Schaden aufkommt? Ja, denn selbst wenn Diebe bei Autos mit solchen Funkschlüsseln leichtes Spiel haben, der Versicherungsschutz bleibt laut Expertenmeinung meist bestehen. Öffnet ein Krimineller das Fahrzeug durch Manipulation des Funks und stiehlt es, ersetzt die Kfz-Teilkaskoversicherung die Kosten. In der Vollkaskoversicherung ist der Schutz der Teilkasko stets enthalten. Daher bekommen auch Besitzer mit einer Vollkasko-Police den Schaden erstattet und müssen sich nicht sorgen. Zubehör, das zum Gebrauch des Autos dient und fest verbaut wurde, ist in der Regel ebenfalls versichert. Dazu gehören zum Beispiel Kindersitze oder fest einge­baute Navis.

ADAC warnte seine Mitglieder bereits im März
Eine Untersuchung des ADAC bei mehr als 20 Auto-Modellen unterschiedlicher Hersteller stellte schon im März 2016 eine offenkundige Sicherheitslücke beim Komfort-Schließsystemen „Keyless-Go“ fest. Bei diesem Schließsystem sendet der Schlüssel bei bloßer Annäherung ein Signal an das Fahrzeug und es öffnet sich. Für den Diebstahl ist nicht einmal ein „Hacken“ von Daten oder Verschlüsselungen nötig. Bei der Untersuchung des ADAC gelang es, Autos sekundenschnell zu öffnen – mit einer selbst­gebauten Funk-Verlängerung. Hängt der Schlüssel zum Beispiel am Haken im Haus, könnten Diebe dessen Signal verlängern und das vor der Einfahrt parkende Auto öffnen. Laut ADAC würden sich die für den Diebstahl erforderlichen Geräte auch mit geringem Aufwand aus handelsüblichen Elektronikbauteilen herstellen lassen.

Funksignal abgehört, Verschlüsselung geknackt
Wie das Forscherteam aus Großbritannien und Deutschland zeigte, können Diebe aber nicht nur das Signal abhören und verlängern. Den Forschern gelang es sogar, die Verschlüsselung zu knacken und zu reproduzieren. Dieser reproduzierte Code – eine Art nachgemachter Schlüssel – erlaubt es dem Dieb dann, das Fahrzeug jederzeit zu öffnen und auch wieder abzuschließen. Sowohl bei Schlüsseln der Art „Keyless-Go“ als auch bei Schlüsseln mit Knopfdruck im Moment des Öffnens oder Schließens: Kriminelle könnten das Signal abfangen und reproduzieren. Ab diesem Moment hätten sie eine Art Zweitschlüssel. Einbruchspuren gibt es bei diesem Diebstahl nicht. Besonders betroffen sind laut der Forschergruppe Modelle von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda.

Versichert – trotz Sicherheitslücke, wie sieht das in der Praxis aus? Bei dem Versicherungsschutz kommt es – wie bei anderen Versicherungen - auf jedes Details an. Der Fachmann erklärt, dass sich der Versicherungsschutz je nach Tarif unterscheiden kann. Sind beispielsweise Wertgegenstände, die lose im Auto lagen - wie Smartphones oder Laptops - weg, muss der Betroffene dies meist selbst bezahlen – es sei denn, er hat eine Hausratversicherung mit entsprechenden Angaben im Bedingungstext. Die Hausratversicherung übernimmt bei Diebstahl aus einem verschlossenen Auto die Erstattung von Wertgegenständen, die nicht fest ins Auto eingebaut sind.

Problematisch könnte allerdings der Nachweis sein, dass der Besitzer das Auto nicht einfach offen (unverschlossen) gelassen hat. Sollte ein gestohlenes Auto wiedergefunden werden, kann der Diebstahl laut GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) in einigen Fällen über die verbauten Steuergeräte rasch rekonstruiert werden. Grundsätzlich gingen Versicherer davon aus, dass ihre Kunden redlich seien und keinen Versicherungsbetrug begehen wollen, zitieren die Experten der Stiftung Warentest (www.test.de) den Branchenverband.

Ihr Tipp dazu lautet: Vergleichen, wechseln – und sparen: Der Tarif-Check lohnt bei der Kfz-Versicherung ganz besonders. Die Analyse zur Autoversicherung der Stiftung Warentest mit laufend aktualisierten Daten zeigt dem Verbraucher schnell, wie viel er mit einem Wechsel seiner Autoversicherung herausholen könnte. Oft sollen mehrere hundert Euro drinsein. Stichtag für den Wechsel ist bei den meisten Kfz-Versicherungsverträgen der 30. November.

„Jamming“ ist nicht versichert
Verbraucherschützer und Experten der Stiftung Warentest weisen jedoch auch darauf hin, dass die Sache anders liegt, wenn ein Auto mittels „Jamming“ – auf Deutsch „stören“ – aufgebrochen wird. Hier unterdrücken Kriminelle mit einem Störsender das Schließsignal, das der Autobesitzer mit dem Schlüssel an die Verriegelung sendet. Da das Auto dann offen bleibt, zahlt die Teilkasko in diesen Fällen nicht. Sie greift nur ein, wenn ein Wagen verschlossen wurde. Auch der Diebstahl von Sachen aus dem Auto nach Jamming ist demnach nicht versichert. Um Kriminellen das Handwerk zu legen, empfiehlt es sich daher, beim Schließen auf das Blinksignal des Autos zu achten.

Wenn das Auto weg ist
Wurde das Auto tatsächlich gestohlen, muss der Geschädigte unverzüglich Einiges erledigen und den Nachweis dafür sammeln. Dazu gehört:

  • Nachweis einer Anzeige bei der Polizei,
  • Schriftliche Schadenanzeige,
  • Vollständige Fahrzeug-Papiere und alle vorhandenen Schlüssel,
  • Abmeldebescheinigung,
  • Angaben zum Wert des Autos: Kaufrechnung, Rechnungen von Reparaturen oder Zubehör und eine
  • Liste der Gegenstände, die sich im Auto befunden haben.

Der Besitzer sollte den Auto-Diebstahl bei der Polizei anzeigen und auch seinen Versicherer unverzüglich informieren. Um die Angelegenheit schnell zu regeln, sollten die zuvor genannten Unterlagen für den Versicherer bereitgehalten werden. (-el / www.bocquel-news.de)

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