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Flüchtlinge würdevoll in versicherten Unterkünften

5. November 2015 - Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach einem Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft machte Schlagzeilen. Der GDV Gesamtverband der deutschen Versicherer distanziert sich davon - indirekt, indem er seine Position als Stellungnahme an fünf Punkten festmacht.

Der Strom von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, reißt nicht ab. Als Wohnraum werden zusehends auch leerstehende Gebäude, Turnhallen oder Privatwohnungen angeboten. Dies stellt auch die Assekuranz vor Herausforderungen. Es gelte tausende Gebäude zu versichern, teilt der GDV (www.gdv.de) mit. Welche Probleme dabei entstehen, berichteten die Medien – auch die bocquel-news – am vergangenen Wochenende (Eklat: Kein Schutz für Flüchtlingsunterkünfte?).

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth spricht jetzt „über eine würdevolle Unterbringung von Flüchtlingen, die Folgen einer Nutzungsänderung von Gebäuden und die Pflicht der Branche, auf Sicherheitsmängel hinzuweisen“.

Beim Branchenverband in Berlin weiß man, dass die Versicherung von Flüchtlingsunterkünften derzeit viel diskutiert wird. Tatsache sei, dass sich die deutschen Versicherer tagtäglich dafür einsetzen, dass Flüchtlinge und Asylbewerber würdevoll und sicher aufgenommen werden. Die Positionen der Versicherungswirtschaft werden dazu in fünf Punkten deutlich. So teilt der GDV dazu mit:

1. Wir versichern Flüchtlingsunterkünfte.
Tausenden Wohnungen und Gebäuden, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, geben wir Versicherungsschutz. Allein im kommunalen Bereich existieren mehrere hundert Gemeinschaftsunterkünfte. Eine exakte Zahl der bundesweit versicherten Flüchtlingsunterkünfte wird statistisch nicht erfasst.

2. Wir fordern nötige Sicherheit ein.
Flüchtlinge und Asylbewerber müssen in geeigneten Gebäuden aufgenommen werden. Als Experten für Sicherheit stehen Versicherer in der Verantwortung, auf eine sichere Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber zu achten – und diese auch einzufordern. Zum Schutz der Menschen weisen sie bei Notunterkünften auf eventuelle Gefahrenlagen oder gar Mängel hin und versichern erst, wenn diese beseitigt sind.

Gebäude wie Schulen, Büroflächen oder Lagerhallen sind nicht darauf ausgerichtet, dass Menschen dauerhaft darin wohnen. Werden sie nun als Unterkunft genutzt, ergeben sich in der Regel neue Gefahren und sehr berechtigte Auflagen der Bauaufsicht, die umzusetzen sind. Dies gilt insbesondere für die kritischen Themen Brandschutz oder Fluchtwege.

3. Wir bemessen Versicherungsbeiträge daran, wie sicher die Menschen untergebracht sind.
Für den Versicherungsbeitrag ist nicht wichtig, woher die Menschen kommen. Er steigt nicht automatisch, weil Flüchtlinge einziehen. Entscheidend sind die Gefahren, denen ihre Unterkunft ausgesetzt ist. Versicherer bewerten etwa den baulichen Zustand, die Qualität der Elektroinstallationen und Wasserleitungen, die Art der Nutzung oder den Brandschutz. Relevant ist auch, wie viele Menschen in einer Unterkunft leben und wie lange.

Statistiken der Versicherungswirtschaft zeigen, dass der Schadenaufwand deutlich höher liegt, wenn Häuser nur kurzzeitig von wechselnden Mietern bewohnt werden. Das gilt für Touristen, Montagearbeiter, Studenten oder Flüchtlinge gleichermaßen. So sind etwa die über Jahrzehnte hinweg gemessenen Feuerschäden bei Hotels und Pensionen fast fünfmal so hoch wie bei Wohngebäuden.

4. Wir prüfen Gefahren individuell – Gebäude ist nicht gleich Gebäude.
Es ist ein Unterschied, ob Flüchtlinge in Wohngebäuden leben sollen oder in Unterkünften, die dafür nicht gebaut worden sind. Ziehen Menschen in Schulen, Traglufthallen, Büroflächen oder Lagerhallen, ergeben sich allein durch das tägliche Leben mit Kochen, Duschen, Licht, Rauchen, Heizen und so weiter deutlich höhere Brandgefahren. Das kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und –beitrag haben.

Flüchtlinge werden häufig in Gebäuden untergebracht, die vorher leer standen. Diese Gebäude sind oft nur gegen Feuer versichert. Nun kommen der erforderliche Versicherungsschutz gegen Sturm, Hagel oder Überschwemmung durch Leitungswasser hinzu. Auch dies wirkt sich maßgeblich auf den Versicherungsbeitrag aus. Da jede Situation anders ist, prüfen Versicherer jeden Fall individuell und versichern zu risikogerechten Konditionen.

5. Wir müssen oft kündigen, um zu versichern.
Wenn sich der Versicherungsschutz grundsätzlich ändert, weil beispielsweise aus einer Turnhalle eine Flüchtlingsunterkunft wird, muss der bisherige Vertrag gekündigt werden. Mit der Kündigung ist dann regelmäßig ein neues Angebot verbunden. Dies bedeutet gerade nicht, dass der Versicherungsschutz entzogen wird. Versicherer wollen versichern. Das Angebot an Wohngebäudeversicherungen ist groß – auch für Flüchtlingsunterkünfte.

Anmerkung der Redaktion: Bisher keine zufriedenstellende Antwort gibt es von Seiten der Versicherer auf die Berichte, dass nach einem Brandanschlag vom August dieses Jahres auf eine Flüchtlingsbleibe im niedersächsischen Ortschaft Salzhemmendorf wenig von bereitwilligen Assekuranzunternehmen zu spüren war, wenn es um den Versicherungsschutz ging oder geht. Es wirft weiterhin Fragen auf, weshalb in besagten Fall (siehe http://www.bocquel-news.de/Eklat-Kein-Schutz-für-Flüchtlingsunterkünfte.35461.php) die Versicherungsprämie das bis zum 800fachen der bisherigen Prämie ausmachen sollte. Kritiker finden es auch nicht in Ordnung, dass fallabschließend wenigsten „nur“ eine Verdoppelung der ursprünglichen Prämie vereinbart wurde. (-el / www.bocquel-news.de)

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