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Fallstricke beim Wechsel der Auto-Versicherung

23. November 2017 - Gegen Ende der Wechselsaison mit regulärer Kündigung der Kfz-Versicherungen warnt der Bund der Versicherten e.V. (BdV) davor, unüberlegt den Tarif zu wechseln und gegebenenfalls in eine Sondereinstufung zu rutschen. Damit der Wechsel für Versicherte profitabel bleibt, gibt der BdV ein paar Tipps.

Nur noch wenige Tage, dann läuft die reguläre Kündigungsfrist zur Kfz-Versicherung ab - der Stichtag, 30. November, naht. „Doch wer jetzt überstürzt den Autoversicherer wechselt, könnte im Nachhinein ein böses Erwachen erleben“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (www.bundderversicherten.de). Der BdV weist darauf hin, dass bei einem Wechsel beispielsweise mögliche Sondereinstufungen für den Zweitwagen wegfallen können. - Schreck und Ärger sind nachher groß, wenn sich das vermeintlich günstige Angebot dann doch als teurer herausstellt. Daher sollte manches beachtet werden.

Wird von einem Versicherer eine Sondereinstufung zum Beispiel für einen Zweitwagen vorgenommen, dann wird die Sondereinstufung bei einem Wechsel dem neuen Versicherer nicht mitgeteilt. An den neuen Versicherer werden nur der tatsächliche Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn sowie belastende Schäden übermittelt.

Rabattschutz retten?
Der Rabattschutz ist für Versicherte ein großer Vorteil. Sollte ein Schaden angefallen sein, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr, dank Rabattschutz, in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Es erfolgt also keine Zurück- aber auch keine Weiterstufung.

Das Problem: Bei einem Versicherer-Wechsel wird dem Nachversicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, der ohne Rabattschutz erfahren wurde. Es wird somit automatisch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes beim neuen Kfz-Versicherer vorgenommen. „Wer das nicht weiß, zahlt also drauf“, erklärt Boss.

Auch bei einem Versicherer-Wechsel mit einem schadenbelasteten Vertrag gibt es einiges zu bedenken, denn die bisherige Versicherungsgesellschaft bestätigt dem Nachversicherer immer den kompletten Vertragsverlauf. Anhand dieser Informationen erfolgt beim Nachversicherer die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse.

Bei einem Schaden im laufenden Versicherungsjahr erfolgt eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes gemäß Rückstufungstabelle. Von Versicherer zu Versicherer kann diese Rückstufungstabelle variieren, was bei einem Versicherer-Wechsel unter Umständen zu einer schlechteren Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes führen kann. „Wechselwillige sollten also bei der Angebotseinholung auch auf diese Punkte achten, sonst kann es richtig teuer werden und die angedachte Ersparnis ist hin“, so die Verbraucherschützerin. (-ver / www.bocquel-news.de)

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