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Erfordert IDD Änderung des Qualifikations-Konzepts?

9. November 2015 - Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ist in trockenen Tüchern und gilt als politisch verabschiedet. Der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute kritisiert, dass nun die geltende Pflicht einer spartenübergreifenden Sachkundeprüfung neu konzipiert werden muss.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) ist politisch verabschiedet. Neben vielen neuen Regelungen zum Versicherungsvertrieb, die den Verbraucherschutz und die Transparenz in der Versicherungs-Branche erhöhen sollen, sieht die IDD auch konkrete Vorgaben an die Eignung und Weiterbildung der Versicherungsvermittler vor. Das macht jetzt der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) öffentlich.

Dabei unterteilt die IDD die Anforderungen an eine Mindest-Qualifikation von Versicherungsvermittlern nach Produktgruppen, die unterschiedlichen Risikoklassen zugeordnet werden. „Für Deutschland kann diese Einteilung in die Sparten ‚Non life‘, ‚Insurance-based investment product‘“ und ‚Life‘ aber dazu führen, dass die jetzt gültige Pflicht zur Ablegung einer sparten-übergreifenden Sachkundeprüfung neu konzipiert werden muss“, kritisiert BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli. „Das wäre nicht im Interesse einer ganzheitlichen Kundenberatung. Daher richten wir unseren Appell an den deutschen Gesetzgeber bei der Umsetzung der IDD in nationales Recht, sich an den bisher bewährten Strukturen zu orientieren und sachgerechte Entscheidungen unter anderem auch im Hinblick auf PRIIPs-Produkte zu treffen.“

Aus Sicht des BVK ist es zudem eminent wichtig, die Pflicht zur IHK-Sachkundeprüfung auch auf den angestellten Versicherungs-Außendienst und die über die Unternehmen registrierten (gebundenen) Vermittler auszudehnen. „Damit würden alle den gleichen Anforderungen an die Mindestqualifikation unterliegen, es gäbe hier keine Differenzierungen mehr“, so Gerald Archangeli (Foto: privat). „Eine zukünftige einheitliche Regelung wäre aus Sicht des Gesetzgebers konsequent und würde auch dem Kerngedanken der IDD zur Stärkung des Verbraucherschutzes und Schaffung einheitlicher Standards entsprechen.“

Weiterbildungsinitiative erfüllt EU-Vorgaben
Die IDD gibt laut BVK-Angaben außerdem eine Fortbildungsverpflichtung von mindestens 15 Zeitstunden im Jahr vor. „Die Anforderungen unserer branchenweiten Weiterbildungsinitiative ‚gut beraten‘ sind mit 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, das sind 30 Stunden, doppelt so hoch. Dies halten wir angesichts der Komplexität der Produkte und im Interesse des Verbrauchers für sachgerecht“, stellt Gerald Archangeli fest.

Schließlich stelle die Einigung innerhalb der EU einen §kleinsten gemeinsamen Nenner“ dar, heißt es beim BVK. Die freiwillige Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ (www.gutberaten.de), die schon rund 110.000 teilnehmende Versicherungsvermittler hierzulande hat und über eine sichere Weiterbildungsdatenbank verfügt, setzt sich hingegen zum Ziel, das Berufsbild zu professionalisieren und die Kompetenzen von Vermittlern durch eine umfassende Weiterbildung zu stärken.

Jährlich 28,5 Stunden für die Qualifizierung
„Der eingeführte Standard von 30 Stunden im Jahr bei ‚gut beraten‘ ist tragfähig“, betont der BVK-Vizepräsident. „Im letzten Jahr erarbeiteten sich die teilnehmenden Vermittler durchschnittlich rund 38 Weiterbildungspunkte, was einen Zeitaufwand von 28,5 Stunden für ihre Qualifizierung ergibt. Damit wird deutlich, dass die Teilnehmer ihre Selbstverpflichtung zum kontinuierlichen Ausbau ihrer Fach- und Beratungskompetenz sehr ernst nehmen.“

IDD soll in den EU-Mitgliedsstaaten nach zwei Jahren Inkrafttreten
Nach der Verabschiedung der IDD im Europäischen Parlament wird diese EU-Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten nach zwei Jahren Inkrafttreten. „Bei der Umsetzung in nationales Recht werden wir den Gesetzgeber und die politischen Entscheidungsträger aktiv begleiten. Wir werden uns für die gesetzliche Anerkennung unserer gemeinsamen Weiterbildungsinitiative ‚gut beraten‘ im deutschen Recht und eine einheitliche, unabhängige Mindestqualifikation aller Versicherungsvermittler einsetzen, im Sinne eines aufgeklärten Verbraucherschutzes und für die Anerkennung der Qualifikation unseres Berufsstands“, betont BVK-Vizepräsident Archangeli. (-el / www.bocquel-news.de)

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