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Einige tricksen und sind verbraucherunfreundlich

15. April 2019 - Bei den Vergleichsportalen hapert’s. Das jedenfalls hat das Bundeskartellamt in seinem Abschlussbericht zur „Sektoruntersuchung Vergleichsportale“ deutlich gemacht. Unter 36 Portalen der Anbieter für die Bereiche Reisen, Energie, Telekommunikation und Finanzen wurden auch 17 Versicherungs-Portale beleuchtet.

Das Bundeskartellamt (www.bundeskartellamt.de) 36 Vergleichsportale wegen Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße untersucht – und ist fündig geworden. Der Abschlussbericht geht unter anderem auch auf Schwachstellen im Versicherungsvergleich ein und fordert Maßnahmen. In diesem Rahmen umfassten die Befragungen die Themenkomplexe Kooperationen zwischen verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale, Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur Beeinflussung der Auswahl der Verbraucher sowie den Umgang mit Nutzerbewertungen.

„Mit Vergleichsportalen können Verbraucher sich schneller im Netz zurechtfinden und bessere und günstigere Leistungen finden. Wir haben aber auch verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt. Verbraucher sollten darauf achten, wie ein Ranking tatsächlich zu Stande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten, die vielleicht gar keine sind. Wir haben eine Reihe wichtiger Tipps zum richtigen Umgang mit Vergleichsportalen in dem Bericht und einem Video zusammengestellt“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Während in einigen Bereichen der Marktabdeckungsgrad der Portale sehr hoch ist, werden insbesondere in den Bereichen Versicherungen und Hotels teilweise wichtige Anbieter nicht in den Vergleich einbezogen. Diese wesentliche Information wird laut Bundeskartellamt nur von einigen Portalen – beispielsweise mit einer Negativliste – für den Verbraucher hinreichend transparent gemacht. Zum Teil komme es sogar zu verbraucherschädigenden Irreführungen, Transparenzverstößen oder Schleichwerbung.

So stellten die staatlichen Wettbewerbshüter beispielsweise auch im Bereich Versicherungen verbraucherrechtlich unbefriedigende Situation fest. Als wesentliche Kritikpunkte wurden dabei mangelnde Hinweise auf die im Vergleich nicht enthaltenen Marktteilnehmer und zu wenig Transparenz bei Tarifrechner-Kooperationen genannt.

Die staatlichen Wettbewerbshüter hatten die Sektoruntersuchung Vergleichsportale bereits im Oktober 2017 auf Basis seiner neuen, seit Mitte 2017 bestehenden verbraucherrechtlichen Kompetenzen eingeleitet. Jetzt stellte sich heraus, dass viele Portale allerdings vor allem fast nur die Besonderheiten und Vorteile der eigenen Seite herausgestellt haben. In der Sektoruntersuchung wurde deutlich, dass der Eindruck erweckt werde, dass der Verbraucher über die Funktionsweise bestimmter Portale bereits hinreichend informiert werde. Einzelne Portale haben auch bereits Änderungen auf ihren Seiten vorgenommen, die den Kritikpunkten des Bundeskartellamtes Rechnung tragen.

Dazu ist zu erwähnen, dass das Bundeskartellamt n im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen kann. Allerdings ist damit keine Befugnis, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, verbunden. Im gegenwärtigen Rechtsrahmen könnten die aufgedeckten Problemsachverhalte – dabei geht es um alle Bereiche, nicht nur um Versicherungen – also nicht angegangen werden.

Nach Ansicht des Bundeskartellamts sei es durchaus absehbar, dass eine Ausweitung der gesetzlichen Vorgaben für Vergleichsportale die identifizierten Verbraucherprobleme weder zielgerichtet noch effektiv lösen könnte. Die Wettbewerbshüter schlagen deshalb vor, Eingriffsbefugnisse auf sich selbst zu übertragen, um die bestehende Rechtsdurchsetzung bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen von Vergleichsportalen zu ergänzen. Die aktuellen Befugnisse des Bundeskartellamts würden dafür nämlich nicht ausreichen.

Check24 und Verifox fühlen sich bestätigt
Die Sektoruntersuchung des Kartellamts ficht allerdings die beiden in Versicherungskreisen am meisten besuchten Portals Check24 (www.check24.de) und Verifox (www.verifox.de) kaum an. Das Portal Check24 sieht sich bestätigt. So sagte Check24-Geschäftsführer Christoph Röttele: „Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt in seinem finalen Bericht zur Sektoruntersuchung explizit die Mehrwerte von Vergleichsportalen hervorhebt – nämlich Kostentransparenz und Zeitersparnis für Verbraucher. Der finale Bericht bestätigt nochmal, wie schon das Konsultationspapier, dass die Rankings bei Check24 rein nach objektiven Kriterien erfolgen“, betont Röttele.

Auch das Portal Verivox sieht in der Untersuchung wenig Negatives. Verivox-Chef Joern Taubert sagt: „Insgesamt sehen wir die Sektoruntersuchung als einen zusätzlichen Ansporn für die gesamte Branche, sich stärker für Verbraucherinteressen einzusetzen.“ Erfreulich findet Verivox, dass die Bonner Wettbewerbshüter gegen eine zusätzliche Regulierung sind. 

Laut Bundeskartellamt würden allerdings einige Anbieter aus dem Bereich der Versicherungsvergleichsportale tricksen und seien verbraucherunfreundlich. Im aktuellen Abschlussbericht formulieren die Kartellwächter explizit, dass es Täuschungen, Intransparenz und Schleichwerbung gebe. Im Bereich der Assekuranzen würden sogar wichtige Anbieter teils von Vergleichen ausgeschlossen. Bis die Kartellwächter hier jedoch rechtlich durchgreifen könnten, verweisen sie auf ihrer Homepage

Bis sich die Lage ändert, könnten sich Verbraucher lediglich an Warnhinweisen der Kartellwächter für den Umgang mit Portalen orientieren. Auf der Website des Bundeskartellamtes ist der vollständige Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale zu finden. (-el / www.bocquel-news.de)

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