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EU-Fernabsatzregeln, aber ohne Belastung bitte

16. Mai 2022 - Jüngst hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über die Fernabsätze bei Finanzdienst-leistungen verabschiedet. Grundsätzlich begrüßt Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute den Vorschlag, allerdings nur sofern es keine Belastung für Vermittler nach sich zieht.

Mit dem neuen Richtlinienentwurf der EU-Kommission sollen Verbraucherrechte untermauert werden. Beispielsweise sollen bei Internetverträgen alle Kosten deutlich aufgezeigt werden, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. Ebenso sollen Verbraucher*innen leichter vom Widerrufsrecht Gebrauch machen können.

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn der BVK trat schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein. Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird.“

Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wird im weiteren Verlauf im EU-Ministerrat und im EU-Parlament erörtert. Der BVK wird diesen Prozess intensiv begleiten und sich über seine Kooperation mit dem europäischen Vermittlerdachverband "European Federation of Insurance Intermediaries" (BIPAR) dafür einsetzen, dass bei diesen Beratungen die Finanzdienstleistungen der Versicherungsvermittler nicht erschwert werden. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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