logo
logo

Produkte und Profile

ETF in bAV integrieren für 30 % mehr Performance

26. Juli 2023 - Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für viele Arbeitnehmer*innen eine wichtige Absicherung im Ruhestand. Jetzt haben die bAV-Experten von „transparent-beraten“ errechnet, dass Anleger*innen durch die Integration von ETFs mehr rausholen können. Die Performance soll dabei 30 Prozent höher als bei reinen ETF-Sparplänen liegen.

Die Vorteile einer bAV mit ETFs sind vielfältig. Einerseits garantieren Arbeitgeber ihren Angestellten nicht nur eine bestimmte Rentenhöhe, sondern auch eine garantierte Mindestauszahlung. Dadurch wird das Risiko für die Arbeitnehmer reduziert, ohne dass die Performance darunter leidet. Daher sind die bAV-Experten der transparent-beraten GmbH (www.transparent-beraten.de) davon überzeugt, dass die bAV im Gegensatz zu einem herkömmlichen Sparplan eine größere Sicherheit im Ruhestand ermöglicht.

Ein weiterer Pluspunkt liegt in den Auszahlungsoptionen. Arbeitnehmer haben normalerweise die Wahl zwischen einer monatlichen Rente bis zum Lebensende oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Dadurch können sie die für sie passende Variante wählen und ihre finanzielle Situation entsprechend planen.

Ein entscheidender Faktor, der zu der deutlich höheren Performance führt, ist der höhere Sparbetrag. Aufgrund von Arbeitgeberförderungen und Steuerersparnissen liegt der investierte Betrag in einem ETF-Sparplan im Rahmen einer bAV oft weit über dem, was bei einem herkömmlichen Sparplan möglich wäre. Dadurch kann das Kapital schneller wachsen und die Rendite steigern.

Ein weiterer Aspekt ist die Langfristigkeit der Anlage. Eine bAV mit ETFs ist in der Regel nicht kündbar, wodurch Arbeitnehmer dazu angehalten sind, langfristig zu investieren. Diese Langfristigkeit kann sich positiv auf das Endergebnis auswirken und zu einer verbesserten Performance führen.

Arbeitgeber haben zudem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine Verpflichtung, den Sparbetrag des Arbeitnehmers zu bezuschussen. Dadurch wird die Attraktivität der bAV mit ETFs zusätzlich gesteigert. Auch Arbeitnehmer profitieren von steuerlichen Vorteilen und Einsparungen bei den Sozialabgaben.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Flexibilität beim Wechsel von ETFs. Dieser ist jederzeit steuerfrei möglich, sodass Anleger ihre Anlagestrategie an aktuelle Marktgegebenheiten anpassen können.

Um die über 30 Prozent höhere Performance eines ETF-Sparplans im Rahmen einer bAV zu veranschaulichen, lohnt sich ein Rechenbeispiel: Ein 37-jähriger Arbeitnehmer könnte statt 109,57 Euro in einen reinen ETF-Sparplan zu investieren, durch die bAV mit ETFs den Sparbetrag durch Steuerersparnisse und Arbeitgeberförderung auf 292 Euro mehr als verdoppeln.

Besonders interessant ist diese Art der Altersvorsorge für Arbeitnehmer, die statt einer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenversicherung besitzen. Hier sind sogar 23 Prozent mehr Performance möglich als bei einem herkömmlichen ETF-Sparplan. Aber auch mit einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Performance noch um 3 Prozent höher. Steigert der Arbeitgeber seinen Zuschuss über die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent, kann die Performance für gesetzlich Krankenversicherte schnell bei über 30 Prozent liegen.

Die Integration von ETFs in die betriebliche Altersvorsorge bietet also eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Rendite im Ruhestand erheblich zu steigern. Die Kombination aus langfristiger Anlage, Sicherheit durch Auszahlungsgarantien und finanziellen Vorteilen durch Arbeitgeberförderung und Steuereinsparungen macht diese Form der Altersvorsorge zu einer vielversprechenden Option für die Zukunft. Allerdings sollten Interessierte sich vor Abschluss einer bAV mit ETFs von einem Finanzexperten beraten lassen, um ihre individuelle Situation und Risikobereitschaft zu berücksichtigen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.