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E-Autos sind in privaten Garagen nicht verboten

10. April 2024 - Nicht überall ist das Elektroauto willkommen – auch wenn die Bundesregierung ihren Verkauf weiter ankurbeln möchte. Jetzt melden sich erste Kritiker - zum Beispiel wegen angeblich erhöhter Brandgefahr. Darf man E-Autos aus der privaten Garage verbannen? Generell gilt nämlich: Wo ein Auto parken darf, darf auch ein Stromer parken.

Foto TESLA_michael-fousert-O63S96_qn8c-unsplash.jpg Eine stärkere Vernetzung, autonomes Fahren, Elektromobilität, geteilte Nutzung – diese Ideen bringen die nachhaltige Mobilität allmählich nach vorne. Das wirkt sich auch auf die Fahrzeugproduktion aus. Der Anteil der E-Autos an sämtlichen Neuzulassungen lag zuletzt bei knapp 12 Prozent. Auch das war deutlich weniger als im Vorjahr. Im März 2023 machten die BEV (sogenannten batterieelektrischen Fahrzeuge) noch fast 16 Prozent aller Neuzulassungen hierzulande aus.

Kann man nun ohne Bedenken sein E-Auto in einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses abstellen? Oder darf der Vermieter es verbieten – etwa aus Angst vor erhöhter Brandgefahr? Wie ist die Rechtslage?

Elektroautos in privaten Garagen dürfen nicht verboten werden. Das besagt ein wichtiges Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden, das für alle Besitzer von Elektroautos von großer Bedeutung sein kann. In dem verhandelten Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft Elektroautos aus ihrer Gemeinschaftsgarage ausgeschlossen, weil sie eine erhöhte Brandgefahr befürchtete. Dagegen klagte die Eigentümerin einer Wohnung in dem betroffenen Haus – und bekam Recht beim Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 92 C 2541/21).

Hier wurde klargestellt, dass Eigentümer von E-Autos laut Gesetz ein Recht auf eine Ladestation und auf die entsprechenden Baumaßnahmen haben, sagten die Richter. Eine Mehrheit könne dieses Recht nicht einfach aushebeln, indem sie das Parken von E-Autos verbiete. Eine Ladesäule, an der kein E-Auto parken darf, sei schließlich sinnlos. An dieser eindeutigen Rechtslage ändere auch die Sorge vor einer erhöhten Brandgefahr nichts.

Parkhäuser dürfen E-Autos verbieten
Anders sieht es in öffentlichen Parkhäusern aus. Dort können die Betreiber unter bestimmten Umständen Elektro- und Hybridautos die Einfahrt verbieten. Seit 2021 machen einige Parkhäuser von diesem Recht Gebrauch und begründen dies mit Brandschutzgründen.

Obwohl Bilder von brennenden Elektroautos immer wieder erschrecken, ist die Gefahr laut Experten der Dekra nicht größer als bei Autos mit Verbrennungsmotor. Vergleichende Brand- und Löschversuche haben demnach gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit eines sich schnell ausbreitenden Feuers bei einem Elektroauto sogar geringer ist als bei Diesel- oder Benzinfahrzeugen. Der Grund: Bei einem Elektroauto können bei einem Unfall keine großen Mengen brennbarer Flüssigkeiten austreten und das Feuer weiter anfachen. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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