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Drohnen - neue Risiken im Anflug auf Assekuranz

27. August 2015 - Drohnen stellen eine neue Technologie dar und bergen ein wachsendes Gefährdungspotenzial. Mit der verstärkten kommerziellen Nutzung wird die Nachfrage nach entsprechendem Versicherungsschutz wachsen, ist man beim Versicherungsmarkt Lloyd’s überzeugt.

Der Drohnen-Sektor wächst schnell und stellt eine expandierende Industrie dar. Drohnen finden immer mehr Verwendung für militärische und landwirtschaftliche Zwecke, für öffentliche Dienstleistungen, beim Umweltschutz sowie in der Forschung. Der Drohnenmarkt wird sich voraussichtlich in den kommenden zehn Jahren auf ein Volumen von 91 Milliarden US-Dollar verdoppeln. Zu diesen Einschätzungen kommt der Spezial- und Rückversicherungsmarkt Lloyd’s of London in seiner jüngsten Analyse „Drones Take Flight“. Betriebssicherheit, allgemeine Sicherheit und Kontrolle stellten Risiken dar, die nicht zu ignorieren seien.

Fünf Risiken
Lloyd’s hat fünf grundsätzliche Risiken identifiziert, die bei der Herstellung, beim Einsatz und beim Betrieb von Drohnen auftreten und die für Versicherer relevant sind:

  • Der menschliche Faktor: Unachtsame und rücksichtlose Piloten. Die Entwicklung von Ausbildungs- und Lizensierungsregeln sei wichtig für die Bereitstellung von Versicherungsschutz.
  • Fehlende regulatorische Rahmenbedingungen: Die Entwicklung von einheitlichen internationalen Standards ist Voraussetzung für die Versicherung von Drohnenaktivitäten.
  • Schnelles Branchenwachstum: Die Drohnenindustrie wächst zu schnell und zu uneinheitlich, als dass eine wirksame Kontrolle ausgeübt werden könnte.
  • Verletzlichkeit gegenüber Cyber-Attacken: Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit gegen Netzangriffe gewinnen an Bedeutung.
  • Verletzungen von Persönlichkeitsrechten: Professioneller Haftpflichtschutz müsse auch Schadenersatz für Verletzungen der Privatsphäre durch Drohneneinsätze umfassen.

Globale Kooperation gefordert
Hersteller, Aufsichtsbehörden und Anwender sollten international zusammenarbeiten, damit die Drohnen-Technologie sicher und verantwortungsbewusst angewendet wird, mahnt Lloyd’s. „Mit der Expansion der kommerziellen Nutzung erwarte ich einen steilen Anstieg der Versicherungsnachfrage“, sagt Jan Blumenthal (Foto: Lloyd's), Hauptbevollmächtigter von Lloyd’s in Deutschland.

In Deutschland noch kein Problem?
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich bisher eher beiläufig mit dem Drohnen-Problem beschäftigt. Seitens des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) hieß es bisher, dass hierzulande gewerblich genutzte Drohnen auf Basis einer Elektronikversicherung, die Beschädigungen oder Zerstörungen absichert, mit einer maximalen Versicherungssumme von 50.000 Euro je Fluggerät inklusive Fernsteuerung versichert werden. Bedingung sei, dass die Bedienung durch geschultes Personal erfolgt. Nicht versichert werden könnten hingegen Mikrokopter, die vollständig autonom operieren.

Abgrenzung privat-gewerblich
Weniger reglementiert sei der private Einsatz. Allerdings sei die Abgrenzung, ob es sich bei der Flugdrohne um ein Spielzeug oder Luftfahrzeug handelt, nicht immer ganz einfach. Das richte sich nach der Beschaffenheit und den damit verbundenen Risiken für den Luftverkehr oder für Personen und Gegenstände auf dem Boden. Handele es sich um ein Spielzeug, unterliege es nicht dem Luftverkehrsgesetz und sei auch nicht im Sinne des Gesetzes versicherungspflichtig. Allerdings verweist die Versicherungswirtschaft darauf, dass jeder Hobby-Drohnenpilot eine private Haftpflichtversicherung haben sollte. Soweit das Gesetz eine Drohne als Luftfahrzeuge einstuft, unterliegt sie dem Luftverkehrsgesetz. Dafür ist ein Luftfahrt-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. (hp / www.bocquel-news.de)

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