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Konzepte und Kriterien

Die neue Verständlichkeit der LV-Standmitteilungen

7. März 2016 - Zwischen Versicherungs-Chinesisch und Versicherungs-Deutsch besteht in Sachen Verständlichkeit wenig Unterschied. Nun gibt der Branchenverband GDV seinen Mitgliedsunternehmen ausformulierte Empfehlungen, wie Standmitteilungen in der Lebensversicherung verständlicher werden.

Der GDV Gesamtverband Deutscher Versicherer (www.gdv.de) macht die sogenannten Standmitteilungen in der Lebensversicherung verständlicher. Das betrifft die jährliche Mitteilung der Versicherer zu Lebens- oder Rentenversicherungen. Per Standmitteilung werden Kunden über das erreichte Vorsorgevermögen und die zu erwartende Rente informiert. Bislang war es für die Versicherungsnehmer schwer, sich im Text und im Versicherungs-Chinesisch zurecht zu finden. Um das Schreiben mit der Standmitteilung für Kunden so klar, kurz und verständlich wie möglich zu halten, hat der GDV seine unverbindlichen Empfehlungen für Aufbau, Inhalt und Gestaltung der Standmitteilung mit sprachwissenschaftlicher Unterstützung überarbeitet.

Für Kunden ist bei Abschluss eines langfristigen Vertrages nicht absehbar, welche Überschüsse ihr Versicherer in den kommenden 20 oder 30 Jahren erwirtschaftet und wie sich dementsprechend sein gebildetes Kapital und seine Rentenansprüche entwickeln. Um die Altersvorsorge planbar zu machen, erhalten Versicherte regelmäßig eine Standmitteilung.

Auf dieser Grundlage sollen Kunden die Entwicklung ihres Vertragskapitals überprüfen können, um ihre private Absicherung gegebenenfalls anzupassen. Daher empfiehlt der GDV seinen Verbandsmitgliedsunternehmen, die gesetzlich vorgeschriebene Standmitteilung um eine aktualisierte Beispielrechnung zu ergänzen. Die Kunden erhalten damit ein einfaches Hilfsmittel, um ihre Gesamtabsicherung im Alter aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung abzuschätzen. Den Angaben zufolge ist diese Aktualisierung bei den zertifizierten Produkten ohnehin vorgeschrieben.

Garantieleistungen im Fokus
Der GDV weist darauf hin, dass es unerlässlich sei, die Unterscheidung zwischen garantierten und unverbindlichen Leistungen deutlich zu machen. Damit Kunden diese Differenzierung bemerken und verstehen, sind in der Verbandsempfehlung Garantiewerte optisch hervorgehoben und nicht-garantierte Werte mit einem entsprechenden Unverbindlichkeitshinweis versehen. Zudem sieht die Verbandsempfehlung die Berechnung mehrerer Szenarien mit unverbindlichen Werten vor.

Wie die Änderungen in den neuen Standmitteilungen den Durchblick vereinfachen, wird an den folgenden Beispielen ersichtlich:

  • Verständliche Formulierungen:
    neu = „Die tatsächlichen Leistungen können geringer oder höher ausfallen“
    alt = „Die angegebenen Beiträge stellen keine Ober- bzw. Untergrenze dar; die tatsächlich auszuzahlenden Leistungen würden bei größeren Veränderungen der Verzinsung unter bzw. über diesen Beträgen liegen“
  • Kundenorientierter Frage-Antwort-Katalog:
    neu = „Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie ab Rentenbeginn?“
    alt = „Leistung zum Ende der Aufschubzeit?“
  • Fachwörter werden erläutert: Unterscheidung von laufender Überschussbeteiligung und Schlussüberschuss; Erläuterungen zur Beteiligung an Bewertungsreserven
  • Tabellen statt Fließtexte: Wichtige Informationen lassen sich aus tabellarischen Übersichten ablesen
  • Klare, optisch hervor gehobene Unterscheidung von garantierten und möglichen Leistungen.

„Um die Standmitteilungen so verständlich wie möglich zu machen, wurde die unverbindliche Verbandsempfehlung sprachwissenschaftlich geprüft“, sagt in GDV-Sprecher. Die Empfehlung an die GDV-Mitgliedsunternehmen: In der Standmitteilung möglichst auf Fachbegriffe verzichten oder diese in einem separaten Abschnitt kurz und verständlich erläutern.

Zudem zielt die Verbandsempfehlung auf eine Konzentration auf das aus Kundensicht Wesentliche in der Standmitteilung ab. Daher beschränkt die unverbindliche Verbandsempfehlung den Informationsumfang auf die Rentenleistung, die Leistungen im Todesfall sowie Rückkaufswerte. Bei zertifizierten Produkten wird auch über die Entwicklung des gebildeten Kapitals informiert.

Die unverbindlichen Empfehlungen des GDV betreffen die Standmitteilungen zu klassischen und fondsgebundenen Tarifen, Riester-Rentenversicherungen sowie der klassischen Basisrente. Die Verbandsempfehlung bezieht sich ausdrücklich auch auf bereits bestehende Verträge. (-el / www.bocquel-news.de)

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