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Die Hausratversicherung geht mit auf Urlaubsreise

20. Juni 2016 - Alles im Koffer? Auch die Hausratversicherung? Funktioniert sie auch, wenn man auf Urlaubsreise ist? Ganz klar: Die Hausratversicherung ist auch in den Ferien mit dabei - in Form der sogenannten Außenversicherung. Sie gilt, wenn Teile des Hausrats mitgenommen und geklaut werden.

Einbruch im Hotelzimmer (Foto: HDI): Gegen die Folgen eines Einbruchdiebstahls sind rund 80 Prozent aller Haushalte versichert. Die Hausratversicherung geht auch im Urlaub mit auf die Reise. Eine Urlaubsreise ist das klassische Beispiel: Von der Bekleidung bis hin zu mobilen Endgeräten oder der Kameraausrüstung - hier geht Hausrat mit einem gewissen Wert "auf Tour". „Die Außenversicherung schützt Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet“, sagt Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG (www.hdi.de). "Vorübergehend" bedeutet hierbei in der Regel: bis zu drei Monaten. Dieser mobile Schutz ist Bestandteil der Hausratversicherung und er tritt automatisch in Kraft, wenn Teile des Hausrats mitgeführt werden.

Urlaubsgepäck im Hotel und Ferienhaus versichert
Ob Brand oder Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen: Das Urlaubsgepäck ist auch in Hotelzimmern oder Ferienhäusern und -wohnungen versichert. Und zwar gegen die Gefahren und Schäden, die auch von der heimischen Hausratversicherung abdeckt sind. Die Versicherungssumme für den mobilen Schutz ist begrenzt - abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Hausratversicherung.

"Die Außenversicherung gilt weltweit. In jedem Fall muss auch im Urlaub ein Einbruchdiebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt werden und der Hausratversicherer benötigt einen Nachweis über die entwendeten Sachen und ihren Wert. Hilfreich sind Fotos von Tatort und Einbruchspuren“, sagt Frank Manekeller (Foto: HDI), Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG. Manekeller macht darauf aufmerksam, dass es häufig auch bei alternativen Urlaubsunterkünften – wie beim Camping – Möglichkeiten der Außenversicherung geben könnte. Wer so auf Reisen wohnt, sollte sich aber vor der Reise unbedingt vergewissern, ob und was beim alternativen Wohnen von der Außenversicherung gedeckt wird.

Beispielsweise sind Sachen, die aus einem Campingzelt entwendet werden, nicht versichert. Anders beim Wohnmobil: Hier gibt es die Möglichkeit, Diebstähle aus dem verschlossenen Fahrzeug in die Hausratversicherung einzuschließen. „Für Kreuzfahrer ist wichtig, dass ein Einbruch in die Schiffskabine dem Einbruch in ein Gebäude gleichgesetzt wird“, sagt Manekeller.

Eigene Ferienimmobilie
Für Urlauber in eigenen Wochenend-/Feriendomizilen hingegen gilt: Sie benötigen eine separate, dauerhafte Hausratversicherung - denn der Hausrat befindet sich nicht nur vorübergehend dort. (-el / www.bocquel-news.de)

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