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Datenschutzbeauftragte warnt vor Fitness-Apps

20. Juli 2015 - In Fitness-Apps auf Smartphones und Tablets sehen private Krankenversicherer und gesetzliche Krankenkassen eine nützliche Form des Dialogs mit ihren Versicherten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ist anderer Auffassung und warnt sogar vor solchen Apps.

Das kommt einem Schlag ins Gesicht der privaten Krankenversichere gleich: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (www.bfdi.bund.de) warnt vor der Nutzung von sogenannten Fitness-Apps, wie sie von vielen privaten Krankenversicherern – aber auch von gesetzlichen Krankenkassen - angeboten werden. Das meldet die Nachrichten-Agentur © Thomson Reuters 2015 (http://de.reuters.com/) „Die Gesundheits-Apps auf Smartphones, Tablets und Smartwatches erfassen zum Teil sehr sensible Daten wie Herzfrequenz, Trainingszustand oder Essverhalten, sagte Andrea Voßhoff (Foto: BfDI) in Berlin. Es bestehe auch die Gefahr, dass die komplette Krankengeschichte erhoben wurde.

Vorteil bei der Prämiengestaltung ?
Mit vielen Apps wird den Versicherten ein Vorteil bei der Prämiengestaltung des Versicherers in Aussicht gestellt, wenn sie sich an via App gemachten Gesundheitstipps halten. Laut Andrea Voßhoff klingen gerade für junge und gesunde Menschen die mit der Preisgabe der Daten verbundenen finanziellen Vorteile verlockend. Die damit möglichen Prognosen über die gesundheitliche Entwicklung des App-Nutzers könnten jedoch von den Versicherern auch genutzt werden, um künftige Risikozuschläge zu berechnen, profilgenaue Angebote zu unterbreiten oder das Leistungsspektrum anzupassen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte rät allen Anwendern zu einem vorsichtigen Umgang mit den Gesundheitsdaten. Die kurzfristigen finanziellen Vorteile sollten auf jeden Fall mit den langfristigen Gefahren abgewogen werden.

Vorsicht bei personenbezogenen Daten für die Fitness-App
Was zunächst vor allem an die Adresse der privaten Krankenversicherer (PKV www.pkv.de) gerichtet wurde, sei auch bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu bemerken. Nach Ansicht von Andrea Voßhoff sei das Interesse der GKV an Gesundheits- und Fitnessdaten ebenfalls beträchtlich. Danach dürften die gesetzlichen Versicherer allerdings nur in bestimmten Fällen personenbezogene Daten ihrer Mitglieder erheben. Sie seien so per Gesetz vor der unbedachten Preisgabe sensibler Daten geschützt. Privatversicherte könnten der Erhebung von Daten hingegen vertraglich zustimmen. Der Gesetzgeber sollte laut Voßhoff erwägen, diesen Schutz sensibler Daten auch den Versicherten privater Krankenversicherer zu gewähren.

In einem Interview mit dem Handelsblatt (www.handelsblatt.com) hat sich Munich-Re-Vorstand Doris Höpke (Foto: Munich Re) über die Chancen und Möglichkeiten von Gesundheits-Apps für Versicherer geäußert. „Sportliche Aktivitäten, wie viele Schritte der Kunde am Tag macht, was er isst: das sind aus Sicht eines Versicherungsmathematikers keine geeigneten Daten, um daraus individuelle Tarife zu entwickeln. Ob jemand am Mittag ein Fleischkäse-Brötchen gegessen hat oder nicht, kann nicht in einem Tarif berücksichtigt werden, das wäre ökonomisch nicht sinnvoll." Der Leser kann sich demnach jetzt selbst ein Bild über die zu schützenden Daten machen, die er zur Nutzung einer Fitness-App abgibt. (-el / www.bocquel-news.de)

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