logo
logo

Produkte und Profile

DEVK sichert jetzt auch Balkon-Kraftwerke ab

31. August 2022 - immer mehr Menschen wollen sich hierzulande selbst mit Strom versorgen. Dabei kann beispielsweise ein kleines Solarkraftwerk auf dem Balkon helfen. Diese sollten aber auch ausreichend versichert werden. Die DEVK sichert Anlagen bis zu 600 Watt in der Hausrat- und Privathaftpflicht ohne Aufpreis ab.

Nicht zuletzt der drastische Anstieg der Strompreise sorgt dafür, dass immer mehr Menschen mit dem Gedanken spielen sich selbst mit Strom zu versorgen.

Bevor der Winter kommt, wollen sich viele Menschen unabhängiger machen von den Lieferungen der Energieversorger. „Wer ein Eigenheim besitzt und sich eine größere Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lassen möchte, muss sich auf lange Wartezeiten einstellen", sagt Melanie Ruthmann, Fachreferentin im Bereich Sach/HUK der DEVK (www.devk.de). „Für dieses Jahr ist es meist schon zu spät: Es gibt zu wenig verfügbare Module und zu wenige Fachkräfte für die Montage."

Sonnenschein zu Hause nutzen
Eine Alternative sind mobile Anlagen, die man bei einem Umzug abmontieren und mitnehmen kann. Sie sind im Handel noch vorrätig und viel preiswerter als ihre großen Vorbilder. Die fachgerechte Installation kann man selbst vornehmen, wenn man sich an die Herstellerangaben hält. Photovoltaik- (PV)-Anlagen für den Balkon liegen im Trend. Ob sich die Anschaffung lohnt, hängt vor allem vom Standort und der Ausrichtung des Mini-Kraftwerks ab. "Jetzt können nicht nur die, die ein Haus besitzen, sondern auch Mieterinnen und Mieter einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen", so Melanie Ruthmann.

Geräte bis 600 Watt als Hausrat mitversichert
Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert die DEVK sie als Hausrat – ähnlich wie Antennen. Üblich ist das in der Branche nicht. Damit das Kraftwerk auf dem Balkon ohne Aufpreis mitversichert ist, darf die Leistung des Wechselrichters, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt, nicht mehr als 600 Watt betragen. Die Hausratpolice versichert die Balkon-Kraftwerke vor allem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitz. Wichtig ist aber auch ein Haftpflichtschutz, denn die mobilen Geräte können etwa vom Sturm abgerissen und auf das Terrassendach des Nachbarn geschleudert werden. Die DEVK kommt für solche Schäden auf. Bei leistungsstärkeren Anlagen ist zwingend erforderlich, dass ein Fachbetrieb die Installation vornimmt. Hier bietet die DEVK unterschiedliche Versicherungsmöglichkeiten über die Wohngebäudeversicherung an.

Strom für den Kühlschrank selbst erzeugen
Wer sich ein Mini-Kraftwerk zulegt, muss darüber verschiedene Beteiligte informieren: Den Vermieter, denn die Anlage verändert das äußere Erscheinungsbild. Die Bundesnetzagentur und den Energieversorger, um zu klären, ob ein normaler Stecker ausreicht oder eine Einspeise-Steckdose nötig ist. Und den Versicherer. Laut Verbraucherzentrale NRW erzeugt ein Standardsolarmodul mit 380 Watt Leistung an einem Südbalkon jährlich so viel Strom wie der Kühlschrank oder die Waschmaschine in einem Zwei-Personen-Haushalt verbrauchen. Der Stromzähler dreht entsprechend langsamer. Mini-PV-Anlagen gibt es als Komplettpaket schon für wenige hundert Euro. Leistungsstärkere Modelle über 600 Watt können auch mehrere tausend Euro kosten.

„Wir haben diesen Sommer viele Anfragen erhalten", berichtet DEVK-Expertin Melanie Ruthmann. Im Rahmen der Wohngebäude-Police versichert die DEVK schon seit vielen Jahren PV-Anlagen vor den Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weiteren Naturgefahren. "Für Anlagen, die nicht älter als zehn Jahre sind, bieten wir sogar mehr Schutz: zum Beispiel bei Bedienungsfehlern, Vorsatz Dritter oder Tierbiss. Auch den Batteriespeicher können Sie versichern." Neu ist der Versicherungsschutz in Hausrat, der ab sofort für die gerade sehr gefragten kleinen Balkon-Kraftwerke gilt. Interessierte können sich in einer der bundesweit 1.200 DEVK-Geschäftsstellen beraten lassen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.