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Betriebshaftpflicht wichtig im Baunebengewerbe

15. Februar 2016 - Die WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH (www.wifo.com) präsentiert seinen Verbundpartnern eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einem ausgeklügelten Deckungskonzept, an dem Firmen aus dem Baunebengewerbe einfach nicht vorbei können.

Eine Betriebshaftpflicht für das Baunebengewerbe: Der Verbund unabhängiger Versicherungsmakler WIFO weist darauf hin, dass beispielsweise die Betriebshaftpflicht einen wichtigen Bestandteil des Versicherungsportfolios darstellt, das ein Betrieb des Baunebengewerbes haben muss. Der überspringende Funke bei Schweißarbeiten, der in die Badewanne des Kunden gefallene Hammer, der umgekippte Ölkanister auf der Baustelle, der Eimer voll Farbe, der bei Malerarbeiten von der Leiter fällt - jederzeit kann ein Schadenfall beim Kunden, dem Vertragspartner oder beim Zulieferer eintreten. Für die meisten betrieblichen Belange kann der Betrieb des Baunebengewerbes haftbar gemacht werden.

„Die WIFO Betriebshaftpflicht für das Baunebengewerbe schützt die selbständigen Kunden des Maklers, Betriebsinhaber und deren Mitarbeiter vor existenzbedrohenden Folgen unvermeindbarer Haftpflichtrisiken“, sagt ein WIFO-Sprecher. Produktgeber ist die Axa (www.axa.de).

Demnach bietet der WIFO Rahmenvertrag für Firmen aus dem Baunebengewerbe ein ausgeklügeltes Deckungskonzept, mit umfassendem Versicherungsschutz; sowohl in den wichtigsten Leistungsinhalten, als auch die branchenbezogenen Risikobereiche werden hier berücksichtigt. Den Angaben zufolge gewährt dieser Rahmenvertrag nicht nur ein besonders attraktives und extrem bestandssicheres Exklusiv-Konzept für des Maklers Gewerbekunden, sondern zudem ein Höchstmaß an Haftungssicherheit.

Highlights zum Rahmenvertrag für das Baunebengewerbe
Der speziell auf das Baunebengewerbe zugeschnittene Rahmenvertrag bietet viele beitragsfreie Deckungshighlights, wie:

  • Bearbeitungsschäden - auch auf eigenem Grundstück bis zur Höhe der Vertragsdeckungssumme,
  • Bearbeitungsschäden an Fremdmaterial (Montageklausel) sowie
  • weitgehende Mietsachschadendeckung.

Zur Zielgruppe gehören unter anderem verschiedene, versicherbare Betriebsarten der Metallbauer, Bauschlosser, Blechschmiede, Klempner, Spengler, Flaschner, Blechner. Darunter fallen auch Schadendeckung bei der Bautrocknung, Naturstein- und Kunststeinbearbeitung, beim Landschaftsgartenbau, bei Messe- und Ausstellungsbau, Elektroinstallation, Fassaden- und Wandverkleidung (Außenwände), Feuchtigkeitsisolierungen/abdichtungen, Abdichtung gegen drückendes Wasser (Wannen), Holz- und Bautenschutz und Vieles mehr. Auf der Website www.konzeptplattform.de veröffentlicht die WIFO weitere Details dazu. (-el / www.bocquel-news.de)

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