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Betriebliche Vorsorge: Mehr ist manchmal weniger

19. Januar 2015 - Ende 2013 hatten 17,79 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Privatwirtschaft beziehungsweise im öffentlichen Sektor Anwartschaften auf eine betriebliche Altersvorsorge – zwar 30 Prozent mehr als 2001, aber immer noch zu wenig.

Das geht aus einem Forschungsbericht von TNS Infratest Sozialforschung (www.tns-infratest.com) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) hervor. Inklusive der Mehrfachanwartschaften bestehen sogar 20,1 Millionen Verträge, 38 Prozent mehr als vor 2001 und dem Inkrafttreten des Altersvorsorgegesetzes. Der Zuwachs entfalle vor allem auf die Privatwirtschaft, erklärte das BMAS. Am meisten zugelegt hätten die Pensionskassen, bei denen die Anwartschaften zwischen 2001 und 2013 um 3,4 Millionen auf 4,8 Millionen stiegen. Das sind fast so viele wie bei den Direktversicherungen (4,9 Millionen) und deutlich mehr als bei Direktzusagen und Unterstützungskassen mit zusammen 4,6 Millionen. Die Zahl der aktiven Anwartschaften bei Pensionsfonds beträgt 448.000.(Vergrößern der nebenstehenden Abbildung durch Anklicken.)  

Die betriebliche Altersvorsorge stagniert
Die Politik mag das als Erfolg verbuchen, es ändert allerdings nichts daran, dass die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stagniert. Gemessen an den 29,884 Millionen von der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) Ende 2013 gemeldeten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bedeutet dies einen bAV-Verbreitungsgrad von 59,5 Prozent. Damit ist die Durchdringung seit Dezember 2011 nominal nicht gestiegen, obwohl seit der Vorgängeruntersuchung zum Stichtag 31. Dezember 2011 die Zahl der bAV-Anwartschaften um 3 Prozent gewachsen ist.. Des Rätsels Lösung: Zwischen 2011 und 2013 hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 2,9 Prozent zugenommen, der Zuwachs der bAV-Anwartschaften um 3 Prozent hat am Verbreitungsgrad nichts geändert. Fazit: Die bAV stagniert. Zieht man in Betracht, dass Ende 2014 bei der Anzahl der Beschäftigten ein neuer Höhepunkt erreicht worden ist, dürfte die bAV-Durchdringung weiter gesunken sein. Der Vergleich mit dem Basisjahr 2001 besagt wenig, denn vor 2002 gab es ja das Altersvermögensgesetz und die entsprechenden Förderungen noch nicht. Entscheidend ist die Betrachtung der vergangenen fünf Jahre. Und da ist die Bilanz ernüchternd. In den vergangenen fünf Jahren ist die bAV-Verbreitung gesunken, denn 2009 lag die Durchdringung schon mal bei 59,9 Prozent.

Entwicklung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und bAV

 

2001

2009

2010

2011

2012

2013

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in 1.000

27.950

27.769

28.292

29.046

29.528

29.884

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit bAV-Anwartschaft in 1.000

13.623

16.625

16.890

17.280

17.613

17.791

Anteil mit bAV-Anwartschaft in Prozent

48,7

59,9

59,7

59,5

59,6

59,5

Quelle: BMAS/TNS-Infratest

Branche fordert attraktivere bAV
Foto Schwark Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) hat den Forschungsbericht des BMAS zum Anlass genommen zu fordern, dass die bAV attraktiver werden muss. „Unternehmen sollten im Arbeitsvertrag eine automatische Gehaltsumwandlung zum Betriebsrentenaufbau verankern dürfen – Arbeitnehmer müssten sich dann aktiv gegen eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden. Im Gegenzug sollten die Netto-Betriebsrenten künftig höher ausfallen als heute: Dazu müssten die Sozialabgaben reduziert und die Leistungen nicht mehr voll mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden“, verlangte Dr. Peter Schwark (Foto: GDV), Mitglied der Hauptgeschäftsführung  und Altersvorsorgeexperte des GDV.

Weniger Beiträge auf Betriebsrenten
Für Beschäftigte würde die noch attraktiver werden, wenn sie von ihrer Betriebsrente geringere Sozialabgaben abführen müssten, argumentiert der GDV. Bislang müssen Betriebsrentner von ihrer Bruttorente nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern auch den Arbeitgeberanteil an der Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Hier sollte dringend nachgebessert werden, beispielsweise durch einen reduzierten Beitragssatz für Betriebsrenten oder durch Einführung angemessener Freibeträge.

Insbesondere für Geringverdiener erscheine die bAV oft wenig attraktiv, weil sie eine Betriebsrente mit möglicherweise notwendigen staatlichen Grundsicherungsleistungen voll verrechnen müssten. Um dieser „Vorsorgefalle“ zu entgehen, sollten bei der Grundsicherung angemessene Freibeträge für Renten aus selbst angespartem Altersvorsorgevermögen geschaffen werden.

Versorgungslücken aufzeigen
Ein wesentlicher Grund für die nicht ausreichende Verbreitung der bAV dürfte zudem die Unkenntnis vieler Arbeitnehmer über mögliche Versorgungslücken im Alter sein, vermutet der GDV. Zwar erfüllten Versicherer und andere Anbieter privater und betrieblicher Altersvorsorge hohe Standards bei der Information ihrer Kunden. Sinnvoll wäre jedoch die Zusammenführung aller relevanten Daten in einer säulenübergreifenden Renteninformation, die sowohl die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch der betrieblichen und privaten Altersvorsorge berücksichtigt. Denn nur wenn Versorgungslücken frühzeitig erkannt werden, könnten Arbeitnehmer ausreichend vorsorgen. (hp / www.bocquel-news.de)

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