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Konzepte und Kriterien

Beschwerde-Verfahren kostet Verbraucher nichts

28. Mai 2015 - Nahezu unverändert blieb das Beschwerdeaufkommen beim Ombudsmann für Versicherungen im Vergleich zum Vorjahr 2013. Allerdings nahmen Verbraucher-Beschwerden in der Gebäude- und in der Kfz-Kaskoversicherung deutlich zu. Gesetz zur Errichtung von Schiedsstellen lässt auf sich warten.

Gute Nachrichten für Lebensversicherer und Vermittler: Der Eingang zulässiger Beschwerden gegen Lebensversicherer beim Ombudsmann für Versicherungen e.V. (www.versicherungsombudsmann.de) sank im letzten Jahr um 13,5 Prozent, die Zahl der Beschwerden gegenüber Versicherungsvermittlern um 2,5 Prozent.

In der Versicherungswirtschaft, bei Kreditinstituten sowie bei Verkehrs- oder Energie-Betrieben existieren seit Jahren Ombudsleute und Schiedsstellen, die erfolgreich bei Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten eingeschaltet werden. In der Regel finden sie Lösungen, die den sehr kostspieligen Gang vor den Kadi erübrigen. Wie gut das funktioniert, zeigt einmal mehr der Versicherungsombudsmann, Prof. Dr. Günter Hirsch, der jetzt seinen Jahresbericht 2014 in Berlin vorstellte.

Beim Termin des Ombudsmanns für Versicherungen e.V. in Berin erläuterte Geschäftsführer Dr. Horst Hiort (Foto: E. Bocquel), die Statistik für das Geschäftsjahr 2015. Demnach erreichte die Zahl der Eingänge mit 19.897 Beschwerden zwar einen neuen Höchststand, doch es zeigte sich, dass viele Beschwerden nicht hierher sondern an Banken und andere Geldinstitute der Zuständigkeitshalber weitergleitet werden mussten. De unzulässigen Eingaben herausgerechnet, entspreche das Beschwerdeaufkommen 2014 mit 12.815 Eingaben in etwa den Zahlen des Vorjahres (12.614 Beschwerden).

Unterschiedliche Entwicklungen machte der Versicherungsombudsmann dagegen in den unterschiedlichen Sparten aus. Danach nahmen Verbraucher-Beschwerden in der Gebäude- (+ 32,3 Prozent) und in der Kfz-Kaskoversicherung (+ 14,9 Prozent) deutlich zu, während die zulässigen Eingaben in der Kfz-Haftpflicht- (minus 12,4 Prozent), der Lebens- (minus 13,5 Prozent) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (minus 14,0 Prozent) einen deutlichen Rückgang verzeichnen. 364 Beschwerden betrafen die seit 2013 hinzugekommene Zuständigkeit für Realkredit-Verträge, darunter 169 zulässige.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist den Angaben zufolge weiterhin erfreulich kurz. Demnach liegt sie zum zweiten Mal in Folge unter drei Monaten.

Prof. Dr. Günter Hirsch (rechtes Foto: Ombudsmann) erläuterte anhand mehrerer Urteile, wie die Lebensversicherung zunehmend von der europäischen und deutschen Rechtsprechung erfasst wird. Beispielsweise hatte der EuGH im Dezember 2013 entschieden, dass das sogenannte Policenmodell, nach dem Verträge zustande kamen, wenn mit Übermittlung der Police die Vertragsbedingungen und Verbraucherinformationen übersandt wurden, gegen europäisches Recht verstößt. Diese Zunahme des Richterrechts, so Prof. Hirsch, führe zwar dazu, dass die juristische Prüfung der Verbraucheranliegen inzwischen erheblich aufwändiger ausfalle, zugleich habe sich aber auch die Rechtsposition der Versicherungsnehmer erheblich verbessert. Noch immer gebe es jedoch einige ungeklärte Rechtsfragen, was Prof. Hirsch als Ombudsmann zum Anlass nehme, bei den Unternehmen darauf hinzuwirken, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.

Den Verbraucher koste es keinen Euro, wenn er den Versicherungsombudsmann anruft, betonte Prof. Hirsch. Allein schon wegen der großen Kosteneinsparung durch die außergerichtliche Streitbeilegung sollen künftig auch in anderen Wirtschaftsbereichen Auffangschlichtungsstellen eingerichtet werden. Das hat die Bundesregierung inzwischen beschlossen.

Dem Minister rennt die Zeit davon
Nun rennt dem zuständigen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Zeit davon. Er muss ein praktikables Gesetz zur Errichtung von Schiedsstellen vorlegen, um damit endlich eine EU-Richtlinie umzusetzen, die unbedingt bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht übertragen werden sollte. Der Termin ist voraussichtlich nicht mehr zu schaffen. Maas hatte im November 2014 dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, doch Bundesländer und Verbände kritisierten das Papier so heftig, dass seither auf der Stelle getreten wird. Ihnen passte vor allem der Plan nicht, sogenannte Auffangschlichtungsstellen zu errichten, für deren Anschubfinanzierung sie zuständig sein sollten.

Eine kostengünstigere Lösung in Sicht
Jetzt werde auf Länderebene zumindest über eine kostengünstigere Lösung verhandelt, heißt es in Kreisen in Berlin. Statt 16 regionale Schlichtungsstellen einzurichten, soll es nun eine einzige Auffangschiedsstelle geben – für alle Belange und alle Bürger. Von dort aus würden die Vorgänge dann den je Branche unterschiedlichen Ansprechpartner (kein Gericht) zugeleitet werden. (-el / www.bocquel-news.de)

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